Wie lange behält man Punkte in Flensburg?

Wer im Straßenverkehr über die Stränge schlägt, sammelt Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg

  • Lesedauer: 2 Min.
Kraftfahrt-Bundesamt – Wie lange behält man Punkte in Flensburg?

Es verwundert also kaum, dass viele Autofahrer ungeduldig auf die Tilgung ihrer Punkte warten. Welche Fristen dabei gelten, weiß Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht. Bei der Tilgung haben viele Menschen noch eine veraltete Punkteregelung im Kopf: Denn vor 2014 konnten neue Verstöße die Tilgungsfrist bereits bestehender Punkte verlängern. Heute wird jeder Punkt für sich betrachtet. Neu hinzukommende Einträge wirken sich nicht mehr auf die Tilgungsfrist der alten aus. Wer maximal fünf Punkte angesammelt hat, kann übrigens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen.

Wie lange es dauert, bis Punkte getilgt sind, hängt von der Schwere des Vergehens ab: Für Verstöße, die mit einem Punkt bestraft werden – so Handynutzung am Steuer −, beträgt die Tilgungsfrist zweieinhalb Jahre. Bei zwei Punkten gilt eine Frist von fünf und bei Straftaten wie illegalen Autorennen, die neben einer möglichen Geld- oder Freiheitsstrafe und der Entziehung der Fahrerlaubnis mit drei Punkten bestraft werden, beträgt die Tilgungsfrist zehn Jahre. Wer glaubt, er könne anhand des Datums des Verstoßes errechnen, wann seine Punkte verfallen, liegt falsch. Tatsächlich startet die Tilgungsfrist erst mit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung. Diese kann Wochen oder Monate nach dem eigentlichen Delikt eintreten.

Lesen Sie auch: Verkehrskontrolle – Rechte und Pflichten von Radfahrern

Doch selbst nach Ablauf der Tilgungsfrist werden Punkte nicht sofort gelöscht, sondern bleiben noch ein Jahr hinterlegt. Dies dient dazu, etwaige neue Eintragungen, die kurz vor Ablauf hinzukommen, korrekt einordnen zu können. Falls zum Beispiel kurz vor Verfall des alten Punkts ein neuer Verstoß begangen wurde, kann geprüft werden, ob die Punkte zusammen Folgen haben – etwa das Überschreiten der 8-Punkte-Grenze und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Den aktuellen Punktestand kann man kostenlos erfahren. Der Antrag kann vor Ort in Flensburg, per Post oder online gestellt werden. Für den Postweg muss der Identitätsnachweis durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift oder eine Kopie des Personalausweises erfolgen. Geblitzt.de

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.