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Gute Chancen für Verbot einer rechtsextremen AfD
Politik soll laut neuer Studie jetzt schon Antrag vorbereiten
Kann das seit Monaten vorliegende Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zur AfD ein Parteiverbotsverfahren tragen? Damit hat sich der Kölner Staatsrechtler Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre, auseinandergesetzt. Auch dem »nd« liegt seine ausführliche rechtswissenschaftliche Untersuchung vor. Das Ergebnis lautet: Ja.
Hintergrund ist die Einstufung der AfD als »gesichert rechtsextremistisch«, die das BfV im Mai vorgenommen hatte. In seinem Gutachten dokumentierte der Inlandsgeheimdienst unter anderem, dass die Partei einen »ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff« verwende und deutsche Staatsangehörige von sogenannten »Passdeutschen« abgrenze.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte damals, das AfD-Gutachten des BfV reiche nicht aus, um die Partei zu verbieten. Ogorek hält dagegen, es habe »eine wesentliche Bedeutung« für die Vorbereitung eines etwaigen Parteiverbotsverfahrens. Und begründet dies mit einer Neuauswertung Hunderter vom BfV gesammelten Äußerungen von AfD-Funktionären. Diese hat Ogorek an strengen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts gemessen. Sein Fazit: Ein Großteil belegt »Fremden- und Minderheiten- sowie Islam- und Muslimfeindlichkeit«.
Auch Ogorek verweist auf die hohen rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot und betont, dass ein positiver Ausgang nicht sicher ist. Ein Knackpunkt sei der Nachweis, dass die AfD »darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen«. Der Staatsrechtler sieht dafür jedoch genügend Anhaltspunkte. Entscheidend sei zudem die Beantwortung der Frage, ob die AfD über das Potenzial verfüge, ihre Ziele durchzusetzen. Angesichts von Wahlerfolgen, stabilen Strukturen und fester gesellschaftlicher Verankerung erscheine dies – so Ogorek gegenüber dem Magazin »Politico« – der Fall.
Die Verfassungsorgane dürften nicht abwarten, bis das Oberverwaltungsgericht Münster in drei Jahren über die AfD-Klage gegen die Einstufung durch das BfV – womöglich abschlägig – entscheidet. Der Rechtswissenschaftler plädiert deshalb für eine baldige Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern, um parallel einen Entwurf für ein Verbot auszuarbeiten. Neu ist dieser Vorschlag nicht: SPD und Grüne fordern eine solche Bund-Länder-Arbeitsgruppe seit Monaten. Auch Die Linke will, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD »endlich auf den Weg gebracht« wird.
»Jeder Tag, den die Bundesregierung weiter zögert, ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen, bedeutet eine zunehmende Gefahr für Demokratie, Rechtsstaat und Menschenwürde«, sagt Angela Furmaniak, Vorsitzende des Republikanischen Anwaltsvereins und Sprecherin für die Kampagne »AfD-Verbot.Jetzt!«. Alle Versuche, die rechtsextreme Partei politisch zu stellen, seien gescheitert. »Wer die Menschenwürde, die Demokratie und den Rechtsstaat aufrichtig schützen will, kommt um ein AfD-Verbot nicht herum«, so Furmaniak zu »nd«.
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