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Stefan Hrdy: AfD-Wadenbeißer verurteilt
AfD-Lokalpolitiker biss Gegendemonstranten bei Protest
Der ehemalige Polizist und AfD-Waffennarr Stefan Hrdy ist wegen einer
Beißattacke gegen einen Aktivisten zu 90 Tagessätzen à 50 Euro
verurteilt worden. Neben der Strafe drohen dem in den Medien auch als
»Wadenbeißer« bekannten Politiker der rechtsextremen Partei
waffenrechtliche Konsequenzen.
Das wichtigste Beweismittel ist eine veröffentlichte Videoaufnahme, die
den Vorfall festhielt. Auf den Aufnahmen ist zu sehen, wie Hrdy am Rande
des AfD-Bundesparteitags im Juni 2024 aus seinem Auto steigt und auf
eine Absperrung zuläuft, während er sein Handy auf Demonstrant*innen richtet. Als sich ihm die Aktivist*innen demonstrativ in den Weg stellen, lässt er sich in die Menge fallen und reißt dabei einen von ihnen zu Boden. Liegend greift Hrdy nach dessen Bein und beißt ihm in die Wade. Ein Polizist berichtete später im Zeugenstand davon, wie er Hrdy vom Geschädigten wegziehen musste. Im Video sind daraufhin deutliche Bissspuren zu erkennen.
Der Geschädigte stellte selbst keine Anzeige. Die Staatsanwaltschaft sah
dennoch ein besonderes öffentliches Interesse. Wohl auch, weil neben dem
viralen Video ein Interview kursiert, in dem sich der Angeklagte mit dem
»Zeckenbiss« brüstete.
Der Angeklagte sei instabil beim Gehen. Zudem sei er gestoßen und in die
Kniekehle getreten worden. Auch das Zupacken und Beißen sei nur ein Reflex gewesen und er habe in Notwehr gehandelt. Außerdem habe in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, zu gelten, so die Argumentation von Hrdys Verteidiger. Doch die Richterin hatte keine Zweifel und ließ sich von den Erklärungen nicht beeindrucken. Sie verurteilte den AfD-Politiker.
Das dürfte für Hrdy Folgen haben: Der ehemalige Polizist hatte erst im
April 2025 langwierig bis vor dem Oberverwaltungsgericht Münster
erkämpft, dass eine Mitgliedschaft in der AfD für einen Widerruf einer
waffenrechtlichen Erlaubnis nicht ausreicht.
Für Hrdy gilt allerdings: Wer wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wird, verliert in der Regel seine waffenrechtliche Erlaubnis. Hrdy wurde sogar zu 90 Tagessätzen verurteilt. Auf Nachfrage bestätigte die zuständige Polizeibehörde, dass die Waffenbehörde erneute Prüfungen durchführt, sobald eine Verurteilung rechtskräftig geworden ist.
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