Die Polizei lügt

Matthias Monroy über Probleme der »privilegierten Quelle«

»Besser ohne Messer« gilt auch für journalistische Sorgfalt bei Polizeimeldungen: Sie sind einseitig oder sogar falsch.
»Besser ohne Messer« gilt auch für journalistische Sorgfalt bei Polizeimeldungen: Sie sind einseitig oder sogar falsch.

Die Polizei sagt nicht die Wahrheit – und doch wird ihr oft geglaubt. Ein Grund dafür ist das Prinzip der »privilegierten Quelle«, das für viele Behörden gilt: Ihre Meldungen müssen von Journalist*innen nicht unabhängig überprüft werden. So kommt es, dass in der öffentlichen Wahrnehmung von den meisten Polizeieinsätzen oft nur eine Sicht bekannt wird: die der Täter*innen.

Wie problematisch das ist, wurde in der jüngeren Vergangenheit durch mehrere tödliche Vorfälle mit Beteiligung der Polizei bekannt. So hatte der CDU-Innenminister Nordrhein-Westfalens nach den Schüssen mit Taser und Maschinenpistole auf den aus Senegal stammenden Mouhamed Dramé in Dortmund sofort nach der Tat erklärt, dieser habe die Polizei mit einem Messer angegriffen – eine Lüge, die dem Getöteten weiter anhaftet. Derselbe Herbert Reul behauptet jetzt im Fall des zwölfjährigen Kindes in Bochum, dieses sei gleich mit zwei Messern auf die Polizei losgegangen. Wen erreicht das Dementi des Anwalts der Familie jetzt noch?

Meldungen der Polizei sind keine neutralen Quellen. Sie ist selbst Akteurin der von ihr dargestellten Vorgänge – und die Fähigkeit zu Selbstkritik oder Distanz zu eigenen Routinen hält sich bekanntlich in engen Grenzen. Polizeiliche Narrative (und auch die der Staatsanwaltschaften) müssen deshalb mit journalistischer Sorgfalt überprüft werden. Denn die Falschmeldungen der Behörden sind besonders für Betroffene von Polizeigewalt belastend.

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