Gewerkschafter vor Gericht

Klage gegen sieben DGB-Aktionäre wegen einer 1. Mai-Aktion in Fulda

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 2 Min.
Am 20. Dezember befasst sich das Fuldaer Landgericht erneut mit einer umstrittenen Aktion des DGB.

Am 1. Mai wurde im osthessischen Fulda der Unternehmer Lutz Helmig symbolisch an den Pranger gestellt. Auf der traditionellen DGB-Demonstration war ein hölzerner Pranger mitgeführt worden. Vor dem Geschäftssitz der Aton Holding, die im Besitz von Lutz Helmig ist, wurde dieser als Lohndrücker bezeichnet.

Helmig ist als Gründer der Helios-Kliniken, die er vor einem Jahr an den Gesundheitskonzern Fresenius verkaufte, ein bekannter Mann. Ihm gehört auch die Mehrheit der Aton-Beteiligungsgesellschaft, die mit rund 12 000 Mitarbeitern in Fulda zu den führenden Arbeitgebern gehört. Der Unternehmer sah in der DGB-Aktion eine Herabwürdigung und klagte gegen sieben Gewerkschafter auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 15 000 Euro. Außerdem sollte sich die Gewerkschaft verpflichten, in Zukunft persönliche Kritik an Helmig zu unterlassen. Dazu war der DGB aber bei einem Gütetermin kürzlich nicht bereit. Er sieht die Auseinandersetzung als Fortsetzung eines andauernden Konflikts.

Helmig hatte sich schon länger die Kritik der osthessischen Gewerkschaften zugezogen. Im November 2006 wurde er auf einer Liste von Unternehmen genannt, die Tarifflucht begangen und damit das Lohnniveau gesenkt haben sollen. Helmig wiederum hat Gewerkschafter in einem Interview mit einer Fuldaer Regionalzeitung heftig angegriffen. Die Auseinandersetzung hat sich auf die gerichtliche Ebene verlagert.

Ende November demonstrierten rund 50 hessische Gewerkschafter vor dem Fuldaer Landesgericht. Auf Plakaten forderten sie Meinungsfreiheit auch im Betrieb ein. Bei einer Verurteilung befürchten sie eine Einschränkung ihrer Arbeit. »Dann könnte jeder Unternehmer, der von den Gewerkschaften kritisiert wird, klagen«, befürchtet ein Gewerkschafter.

Die beiden Fuldaer Direktkandidaten der Linkspartei, Karin Masche und Michael Wahl, erklärten sich mit den Gewerkschaftern solidarisch. »Gegen Lohndrückerei und Hungerlöhne gilt es auf die Straße zu gehen und auch von den politisch Verantwortlichen einen gesetzlichen Mindestlohn zu fordern«, schreiben Masche und Wahl in einer Erklärung.

Der Prozess dürfte sich in die Länge ziehen. Jetzt will das Fuldaer Landgericht am 20. Dezember 2007 entscheiden, ob es Helmigs Klage auf Schmerzensgeld und Unterlassung weiterer Kritik stattgibt. Die unterlegene Partei dürfte in Berufung gehen. Vermutlich muss sich in einigen Monaten die höhere Instanz, das Oberlandesgericht Frankfurt (Main) erneut mit der Angelegenheit befassen. Aber wahrscheinlich erst nach dem 1.Mai 2008, auf dem wieder Kritik an Helmig erwartet wird. Ob er wieder auf dem Pranger gestellt werden soll, ist aber nicht bekannt.

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