Handwerker deponiert beim Umzug Kamera und Brille im Betrieb
Hausratversicherung
Umzug bedeutet Chaos in der Wohnung. Das weiß jeder, der schon einmal umgezogen ist. Ein Handwerker, den dieses Schicksal gerade ereilte, deponierte am Tag vor dem Umzug einige Dinge in seinen Betriebsräumen, um sie vor dem Chaos zu retten und problemlos wieder zu finden: zwei Kameras, Lesebrille, Sonnenbrille und einige Kleidungsstücke. Da hatte sich der Mann verrechnet. Denn genau an diesem Abend wurde auf dem Betriebsgelände eingebrochen; die Sachen waren weg.
Nun forderte der Mann von seiner Hausratversicherung Ersatz für den Verlust. Die Versicherung hatte er für die Wohnung abgeschlossen, aus der er gerade auszog. Komme Hausrat außerhalb der Wohnung abhanden, gebe es keinen Versicherungsschutz, teilte der Versicherer mit. Doch beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte der Versicherungsnehmer mit seiner Zahlungsklage Erfolg (20 U 54/07).
Wenn sich Hausratsgegenstände nur »vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung« befänden, so das OLG, seien sie versichert. Ein Umzug sei naturgemäß eine problematische Übergangssituation. Die alte Wohnung bestehe noch, die neue sei noch nicht bezogen. Daher scheine es angemessen, zu Gunsten des Versicherungsnehmers anzunehmen, dass die Sachen »im täglichen Gebrauch« waren. Die Gegenstände sollten ja nicht in den Büroräumen bleiben, sondern seien nur sehr kurz dort »beiseite gelegt« worden.
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