Künftige Förderung der Erneuerbaren

Erstes schwarz-rotes Klimaschutzpaket

  • Lesedauer: 2 Min.
Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das erste Energie- und Klimaschutzpaket verabschiedet. Es besteht aus folgenden Einzelgesetzen:

Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Die Bundesregierung will den Anteil der hocheffizienten KWK-Anlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen, an der gesamten Stromerzeugung bis 2020 auf rund 25 Prozent verdoppeln. Dazu sollen Neubau oder Modernisierung größerer Blockheizkraftwerke wie auch kleiner KWK-Anlagen in Privathäusern gefördert werden. Die maximale Förderung beläuft sich auf 750 Millionen Euro pro Jahr. Allerdings sieht das Gesetz einen »atmenden Deckel« vor: So kann die Obergrenze in einem Jahr überschritten werden, wenn dies später ausgeglichen wird.

Liberalisierung des Messwesens bei Strom und Gas: Über einen Wettbewerb bei der Messung des Strom- und Gasverbrauchs möchte die Bundesregierung die Einführung innovativer Messeinrichtungen fördern, die zu energiesparendem Verhalten der Verbraucher führen. Mit sogenannten intelligenten Zählern kann der Energieverbrauch viertelstündlich am Computerbildschirm abgelesen und ausgewertet werden.

Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG): Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll bis 2020 auf 25 bis 30 Prozent steigen. Dies soll durch eine Neugestaltung des EEG gelingen, das Anlagenbetreibern feste Vergütungssätze für erzeugten Strom zusichert, die letztlich vom Verbraucher bezahlt werden. Die Novelle sieht eine stärkere Förderung größerer Windkraftanlagen und von Anlagen auf See vor. Die Fördersätze werden über die Jahre sinken. Die Solarstromförderung soll bis 2009 um acht Prozent verringert werden. Für große Dachanlagen ist sogar eine Senkung um 25 Prozent geplant.

Erneuerbare-Energien-Wär-megesetz: Der Einsatz erneuerbarer Energien bei Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden soll von derzeit 6 auf 14 Prozent im Jahr 2020 steigen. Für Neubauten gibt es konkrete Vorgaben, die auch durch Energiesparmaßnahmen erfüllt werden können. Im Wohnungsbestand werden die Fördermittel erhöht – ab 2009 auf jährlich 500 Millionen Euro. ND/dpa

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