Wenn Zivis krank werden: Während der Dienstzeit ruht die Krankenversicherung

Zivildienst

  • Lesedauer: 3 Min.

Für viele junge Männer ist der Zivildienst die Alternative zum Dienst an der Waffe. Immerhin rund 56 000 anerkannte Wehrdienstverweigerer arbeiten derzeit vor allem in sozialen Einrichtungen. Auch wenn sie keine Uniform tragen und viele von ihnen weiterhin zu Hause wohnen – Zivilisten sind sie nicht.

Sie unterliegen den Regelungen des Zivildienst- sowie Unterhaltssicherungsgesetzes. Das regelt auch die soziale Absicherung während der Dienstzeit. Über die Einzelheiten sollte man sich genau informieren, um vor der Einberufung das Nötige zu veranlassen und kein Geld zu verschenken.

Wenn Zivis krank werden, nützt ihnen die Krankenversicherung, die sie im Zivilleben haben, nichts. Statt dessen haben sie – ebenso wie Wehrdienstleistende – Anspruch auf die so genannte freie Heilfürsorge. Wer vor Dienstbeginn gesetzlich krankenversichert war, bleibt zwar eingetragenes Mitglied seiner Kasse, kann seine Chipkarte aber zu Hause lassen. Alle Behandlungskosten zahlt der Bund, ebenso wie die Beiträge für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse einschließlich der Pflegeversicherung.

Sobald man die Einberufung zum Zivildienst bekommen hat, müssen die mitgeschickten Dokumente dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Der wiederum schickt die Information über den Zeitraum der Dienstpflicht seines Angestellten der Kasse. Bei Arbeitslosen übernimmt das die Arbeitsagentur.

Wer als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert ist, muss die Kasse selbst informieren. Die Pflegeversicherung bleibt unverändert bestehen und wird als Pauschale vom Bund bezahlt.

Auch für privat Krankenversicherte gilt die freie Heilfürsorge, sobald sie Zivi werden. Für diese Zeit empfiehlt es sich, den Privatvertrag nicht zu kündigen, sondern in eine große Anwartschaft umzuwandeln. Damit kann zum einen die Police nach Ende der Dienstzeit zum ursprünglichen Eintrittsalter und ohne Gesundheitsprüfung problemlos wieder aktiviert werden. Zum anderen bezahlt der Bund die Kosten für die private Anwartschaftsversicherung ebenso wie für die private Pflegeversicherung, die während der Dienstzeit aufrecht erhalten bleiben muss.

Zusätzlich übernommen werden die Beiträge für die Krankenversicherung von unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne eigenes Einkommen, also etwa von Ehepartner und Kindern. Die Kostenerstattung für die Anwartschaft-, Kranken- und Pflegeversicherung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Ansprechpartner ist die zuständige Unterhaltssicherungsbehörde des Wohnortes.

Der Bund zahlt noch mehr – beispielsweise die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, in der Zivis pflichtversichert sind. Auch für private Verträge, wie Lebens-, Renten-, Unfall-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen werden unter bestimmten Umständen die Beiträge vom Bund bezahlt. Mietzuschüsse, Unterhaltsleistungen für Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder sind ebenfalls möglich. Lediglich alles, was mit einem Privat-Pkw zu tun hat, bleibt Privatsache. Wer sich genauer informieren will, kann im Internet unter www.zivildienst.de nachschauen.

Von Geburt und Elternschaft über Ausbildung und Berufsleben bis hin zu Krankheit und Ruhestand – zur Unterstützung unterschiedlicher Lebenssituationen werden bekanntlich öffentliche Mittel bereitgehalten. Der aktualisierte Ratgeber »Mein Anspruch auf Sozialleistungen« der Verbraucherzentrale NRW gibt einen Überblick über gesetzliche Regelungen und hilft bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Wer bekommt Wohngeld, wie stellt man den Antrag für das neue Elterngeld, welche Bedingungen sind an BAföG geknüpft, wie wird Weiterbildung gefördert? Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit, die verschiedenen Formen der Altersrente: Hilfreiche Informationen hierzu sind kompakt und leicht verständlich in dem Ratgeber aus der Reihe „ARD-Ratgeber Recht“ zusammengestellt.

Der Ratgeber „Mein Anspruch auf Sozialleistungen“ kostet 9,90 Euro zzgl. 2,50 Euro Versandkosten und ist in jeder örtlichen Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW erhältlich.

Bestellmöglichkeiten:
Verbraucherzentrale NRW, Versandservice, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf

Tel: (01 80 5) 00 14 33 (0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend), Fax: (02 11) 38 09-235.

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