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Auch in Frankreich Parteiverbot?

Spanien drängt auf Pariser »Solidarität«

  • Lesedauer: 2 Min.
Von Ralf Streck, San Sebastian

Das spanische Innenministerium hat angedeutet, dass ein Verbot der baskischen Partei Batasuna alsbald auch in Frankreich anstehe. Dazu dienten Hinweise, die in der letzten Woche gewonnen worden seien.

Die französische Polizei hatte im französischen Baskenland insgesamt 14 Führungsmitglieder von Batasuna verhaften lassen. Nach Durchsuchungen der Büros, die bis zu vier Tage dauerten, wurden sie allerdings ohne jegliche Auflagen wieder freigelassen. Versucht wurde, Batasuna mit kleinen Anschlägen auf Immobilien- und Tourismuseinrichtungen im französischen Baskenland in Verbindung zu bringen, zu denen sich stets die Gruppe »Irrintzi« bekannte.

Die Verhaftungen fielen mit einem Treffen der französischen Innenministerin Michèle Alliot-Marie mit ihrem spanischen Kollegen Alfredo Pérez Rubalcaba zusammen. Spanien fordert seit Langem, dass Batasuna und andere Organisationen der linken baskischen Unabhängigkeitsbewegung auch in Frankreich verboten werden. Darauf angesprochen, erklärte Alliot-Marie: »Das ist eine Entscheidung, die nicht nur vom Innenministerium abhängt.«

Doch das Innenministerium stützte mit der Polizeiaktion die Position Madrids angesichts des bevorstehenden Verfahrens vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Dort wird alsbald über das spanische Parteiengesetz entschieden, das 2003 extra auf das Batasuna-Verbot zugeschnitten wurde. Spaniens Handicap in diesem Verfahren ist, dass Batasuna in einem Teil des Baskenlands als »terroristisch« gebrandmarkt wird und im anderen Teil – in Frankreich – legal an Wahlen teilnimmt. Verbindungen zur ETA konnten ohnehin nie bewiesen werden, auch wenn fast alle Parteiführer nun als mutmaßliche ETA-Mitglieder in Untersuchungshaft sitzen.

Vor den Regionalwahlen in der Autonomen Baskischen Gemeinschaft im Frühjahr wurden in Spanien weitere zwei Parteien verboten. Der antifaschistischen EAE-ANV und der kommunistischen EHAK wurde vorgeworfen, sie führten Tätigkeit von Batasuna fort. Dafür reichte dem Obersten Gerichtshof deren »Verhalten« in bisherigen Wahlkämpfen.

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