Schonfrist für Steuer auf Renten bis 2009

Senioren müssen mit Nachzahlungen rechnen

  • Lesedauer: 2 Min.
Die Schonfrist für Rentner bei der Besteuerung ihrer Altersvorsorge läuft 2010 aus und damit später als geplant. Das ergibt sich aus einem Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern an alle Finanzbehörden.

Berlin (dpa/ND). Nach dem Steueraufschub drohen nach einem Bericht von »bild.de« für bis zu zwei Millionen Senioren Steuernachzahlungen – teils für mehrere Jahre. Nach den neuen Fristvorgaben an die Finanzbehörden werden Rentendaten für die Zeit seit 2005 erst nach der Bundestagswahl im Herbst 2009 übermittelt und Nachzahlungen erst danach fällig.

Mögliche Steuernachzahlungen für einen Teil der 20 Millionen Rentner kommen nicht überraschend und sind Folge des seit 2005 geltenden Alterseinkünftegesetzes. Danach werden Beitragszahler – also Arbeitnehmer – bis 2025 schrittweise entlastet. Parallel steigt die Rentenbesteuerung bis 2040 auf den vollen Satz an. Für Durchschnittsrenten und damit den Großteil war auch nach der neuen Regelung keine Steuer erwartet worden. Vor allem Rentner mit anderen Einkünften müssen dagegen Einkommensteuer zahlen.

Die Besteuerung der Renten soll durch »Rentenbezugsmitteilungen« sichergestellt werden. Denn in den ersten Jahren der System-umstellung wurde ein Großteil der Steuerpflichtigen noch nicht belastet. Die Mitteilungen werden also auch Einkünfte ab 2005 enthalten, so dass gegebenenfalls nachträglich Steuern fällig werden. Die Mitteilungen sollten schon längst an die Finanzbehörden verschickt worden sein. Ihre erstmalige Übermittlung verzögerte sich aber, da die einheitlichen Steuer-Identifikationsnummern lange nicht vorlagen. Das Bundeszentralamt für Steuern teilte nun den Finanzbehörden mit, »dass für die Veranlagungsjahre 2005 bis 2008 die Rentenbezugsmitteilungen im Zeitraum vom 1. Oktober 2009 bis zum 31. Dezember 2009 zu übermitteln sind«. Die neue Frist für die Versendung beginnt damit genau vier Tage nach der Bundestagswahl 2009.

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