Geheimniskrämerei in der Kritik

Inhalt einer Kooperation der Uniklinik Köln mit Bayer weiter unbekannt

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Universität Köln weigert sich, die Details eines Kooperationsvertrages mit dem Pharmakonzern Bayer offenzulegen.

»Bayer und die Uniklinik Köln werden ab sofort im Bereich der medizinischen Forschung zusammenarbeiten. Ein Kooperationsvertrag, der neue Maßstäbe setzt für die Qualität derartiger Partnerschaften«, heißt es in einer Pressemitteilung der Bayer HealthCare AG über eine vor gut einem Jahr geschlossene Kooperation zwischen dem Bayer-Konzern und der Kölner Universität auf dem Gebiet der Pharmaforschung.

Doch nicht alle teilen diese positive Beurteilung der Zusammenarbeit. Das Kölner Magazin »Stadtrevue« spricht sogar von einer unheiligen Allianz zwischen Uni und Bayer. Kritiker befürchten, dass sich die pharmakologische Forschung künftig an rein wirtschaftlichen Kriterien ausrichtet und negative Studienergebnisse nicht veröffentlicht werden.

Unmut erregt auch die Geheimniskrämerei über die Vereinbarung. Denn deren genauer Wortlaut ist noch immer nicht öffentlich bekannt. Anfang Mai forderten daher acht Verbände, darunter die BUKO-Pharma-Kampagne, medico international, der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) und Business Crime Control die Offenlegung des Vertrages. Dies hatte die CBG bereits im November in einem Brief an die Hochschule gefordert, der von der Universitätsleitung knapp vier Monate später ablehnend beantwortet wurde. »Nach hier vertretener Ansicht besteht für Hochschulen in den Bereichen Forschung und Lehre keine Auskunftspflicht«, heißt es in dem vom Justiziar der Universität, Alexander May, verfassten Schreiben. Er beruft sich auf einen Passus im Informationsfreiheitsgesetz, in dem es heißt: »Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden.«

Dieser Darstellung widerspricht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Der Beschwerde der CBG wird in einer Stellungnahme stattgegeben, in der es heißt: »Wir teilen Ihnen mit, dass nach Prüfung des Vertragstextes der Auffassung der Universität, der Kooperationsvertrag falle in den vom Informationsgesetz NRW ausgenommenen Bereich von Forschung und Lehre, nicht gefolgt wird.« Die Universität wird aufgefordert, genauer darzulegen, welche Kriterien sie an die Frage des Informationszugangs anlegt. Sie solle auch begründen, warum bei einer Offenlegung Geschäftsgeheimnisse der Bayer HealthCare offenbart werden könnten.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen Bayer-Gefahren sieht in dieser Stellungnahme einen Erfolg. Der Konzern und die Hochschule seien nun gefordert, die vom Landesbeauftragten geforderten Klarstellungen nachzureichen, erklärte Mimkes gegenüber ND.

Die Forderung nach Offenlegung des Vertrages spielte auch auf der Bayer-Hauptversammlung am 12. Mai eine Rolle. Der Kritische Aktionär Jan Pehrke erinnerte in seiner Rede an die über 800 Allianzen des Konzerns mit Hochschulen sowie anderen Forschungseinrichtungen und warf Bayer vor, die eigene Forschung zu vernachlässigen.

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