Vom Vermieter zu dulden
Modernisierung durch den Mieter
Der Mieter kann die Zustimmung zu Maßnahmen verlangen, wenn er seine Wohnung verbessern will. In diesem Fall ging es um den Einbau einer Gasetagenheizung, um den Austausch von Sanitärobjekten und die Verfliesung des Badezimmers, was der Vermieter zunächst ablehnte. Die Maßnahmen des Mieters dürfen nur nicht in die Substanz des Gebäudes eingreifen. Kleinere Eingriffe ohne Dauerfolgen für die Bausubstanz sind aber zulässig.
Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. Februar 2002, Az. 64 S 159/01
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