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Tierschutz: Fast 100 Pudel in der Wohnung

Urteil

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Tierschutzbehörde eines Landkreises hatte die Pudelzüchterin schon länger im Visier: Immer wieder waren Mängel in der Tierhaltung festgestellt worden. Die Frau wurde aufgefordert, den Bestand drastisch zu reduzieren. Andernfalls werde man ihr die Hunde wegnehmen und auf ihre Kosten im Heim unterbringen. Nichts geschah. Bei der nächsten Kontrolle fanden Beamte in der total verschmutzten Wohnung 98 Pudel.

Daraufhin ordnete die Behörde an, alle Hunde abzuholen und in verschiedene Tierheime zu transportieren. Fünf Tiere mussten eingeschläfert, einige vom Tierarzt behandelt werden. Manche Pudel fanden ein neues Zuhause; die Heime gaben sie gegen eine Spende an Interessenten ab. Ein paar Jahre nach der »Razzia« bei der Pudelzüchterin forderte der Landkreis von ihr über 30 000 Euro: Ersatz für die Kosten der Unterbringung und Betreuung, Ersatz für die Tierarztkosten.

Beim Verwaltungsgericht Koblenz erzielte die Pudelzüchterin mit ihrer Klage gegen den Kostenbescheid zumindest einen vorläufigen Erfolg.

Das Vorgehen des Landkreises sei korrekt gewesen, aber nicht der Kostenbescheid. Ein Kostenbescheid müsse nachvollziehbar sein, so das Gericht. Das sei hier nicht der Fall, deshalb werde der Bescheid ausnahmsweise aufgehoben.

Weitere Sachaufklärung sei nötig. Die Tierheime stellten unterschiedliche Tagessätze in Rechnung. Unklar sei, wie lange einzelne Tiere im Heim blieben und wie viele Pudel medizinisch versorgt werden mussten. Teilweise sei den Rechnungen nicht einmal zu entnehmen, ob überhaupt Pudel aus dem Bestand der Züchterin behandelt wurden oder ob die Kosten durch andere Tiere entstanden.

Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 8. Juli 2009 - 2 K 1388/08.KO

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