CSU darf weiterhin blockieren

Gerichtsentscheid zur Ausschussbesetzung

  • Lesedauer: 2 Min.

München (dpa/ND). Die CSU kann nach einer denkbar knappen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ihre Blockademehrheit in den Landtagsausschüssen behalten. Das Gericht wies am Donnerstag in München die Klage der Opposition gegen die Besetzung der Ausschüsse ab. Obwohl die CSU ihre absolute Mehrheit verloren und im Landtagsplenum dementsprechend weniger als die Hälfte der Mandate innehat, könnten die Christsozialen in den Ausschüssen daher jede Abstimmung blockieren, weil sie dort 50 Prozent der Sitze besitzen. Fünf der neun Mitglieder von Bayerns höchstem Gericht sind dieser Auffassung, einer der Richter hält das Urteil für ergänzungsbedürftig. Vier Richter halten die Klage der Opposition für berechtigt.

Die Opposition argumentiert, dass die Blockademehrheit der CSU nicht dem Wahlergebnis entspricht. Verfassungsgerichtshofspräsident Karl Huber räumte bei der Urteilsverkündung ein, dass die Besetzung der Ausschüsse tatsächlich nicht die Kräfteverhältnisse im Landtagsplenum wiedergibt.

Die CSU hatte bei der Landtagswahl nur 43 Prozent erzielt, hat im Landtagsplenum aber wegen des bayerischen Wahlrechts 49,2 Prozent der Sitze. CSU und FDP hatten nach der Wahl entschieden, alle Ausschüsse mit einer geraden Zahl von Sitzen auszustatten, von denen die Hälfte auf die CSU entfällt. Seither haben die Ausschüsse 22, 20 oder 16 Mitglieder statt wie zuvor 17 oder 23. Bei jeweils einem Sitz weniger hätte die Koalition in den Ausschüssen aber nur noch eine Mehrheit von einer Stimme gehabt.

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