Enttäuschender Katalog

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 1 Min.

Der heute bekannt gewordene Härtefall-Katalog der Bundesagentur für Arbeit zeigt in erschreckender Weise, was der Gesetzgeber bislang nicht als Härtefall beurteilte. Beim Blick auf die Liste stellt sich dem Laien die Frage, wie um alles in der Welt ein alleinstehender Rollstuhlfahrer bislang seine Wohnung sauber halten konnte. Und wie finanzierte ein an Neurodermitis leidender Hartz-IV-Betroffener bisher seine Hautcremes? Die entsprechenden Produkte sind nicht verschreibungspflichtig, die Kosten wurden deshalb nicht erstattet. Der Härtefall-Katalog beweist noch einmal mit aller Deutlichkeit, wie irrsinnig die Pauschalierung der Regelsätze war. Hartz IV sollte alles vereinfachen, deshalb strich man die Sonderzahlungen für Winterstiefel und Waschmaschinen und rechnete sie stattdessen in den monatlichen Bedarf hinein. Es sind gerade diese Kosten, die Arbeitslosen zu schaffen machen. Deshalb wäre ein Zurück zum Status vor Hartz ein erster Schritt. Doch der Katalog bleibt weit hinter solchen Erwartungen zurück.

Das Karlsruher Urteil und der ihm nun folgende Katalog sind also nicht der Anfang vom Ende des Systems Hartz IV, wie viele bereits hofften. Im Gegenteil: Der Härtefall-Katalog bleibt der Hartz-Logik treu. »Luxusgüter« wie Waschmaschinen oder Elektroherde dürfen Arbeitslose auch zukünftig nicht als Sonderbedarf geltend machen.

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