Klage gegen Sperr-Gesetz angekündigt
Halle/Berlin (epd/ND). Internet-Aktivisten wollen gegen das in dieser Woche von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete Internet-Sperrgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Wenn das Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Seiten nicht per Aufhebungsgesetz annulliert werde, werde der »Arbeitskreis gegen Zensur und Netzsperren« Verfassungsbeschwerde einlegen, kündigte Sprecher Alvar Freude in der »Mitteldeutschen Zeitung« an. Freude verwies darauf, dass sich unabhängig von dem Gesetz bereits fünf Provider vertraglich verpflichtet hätten, Sperrungen vorzunehmen. »Die Technik ist da und kann auch für andere Zwecke genutzt werden.«
Bundespräsident Köhler hatte das Zugangserschwerungsgesetz am Mittwoch unterzeichnet, obwohl die Bundesregierung angekündigt hatte, das Gesetz nicht mehr anwenden zu wollen. Es war zur Bekämpfung von Kinderpornografie von der Großen Koalition beschlossen worden. Die schwarz-gelbe Koalition verständigte sich darauf, dass kinderpornografische Seiten schnellstmöglich gelöscht statt gesperrt werden müssten. Die Bundesregierung ließ am Freitag offen, wann eine neue gesetzliche Regelung vorgelegt wird.
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.