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Keine höheren Preise mehr für Nebengleise

Netzagentur: Verstoß gegen Diskriminierungsverbot

  • Lesedauer: 1 Min.

Bonn/Hamburg (Agenturen/ND). Die Bundesnetzagentur hat die sogenannten Regionalfaktoren, die die Deutsche Bahn Wettbewerbern für die Nutzung von Schienen in Rechnung stellt, für ungültig erklärt. Mit Beginn des Winterfahrplans dürften diese Faktoren bei der Preisberechnung nicht mehr angewendet werden, teilte die Bundesnetzagentur mit. Die Faktoren stellten eine rechtswidrige Behinderung des Zugangs zur Eisenbahnstruktur dar.

Die Regionalfaktoren werden auf bestimmten Regionalstrecken erhoben. Auf Nebenstrecken muss der Eisenbahnanbieter ein höheres Trassenentgelt zahlen als in Ballungsräumen. »Die Auswahl der Strecken ist dabei sachlich nicht nachvollziehbar«, so der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Die Ungleichbehandlung verstoße gegen das eisenbahnrechtliche Diskriminierungsverbot. Dass die Bahn höhere Preise für geringer frequentierte Strecken einfordere, liefe dem erklärten Ziel des Eisenbahnrechts zuwider, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen.

Unterdessen äußerte sich Bahn-Chef Rüdiger Grube zum geplatzten Börsengang des Unternehmens. Der »Financial Times Deutschland« (Montag) sagte Grube, die Bahn sei 2008 nicht reif für den Gang aufs Parkett gewesen. Er verwies auf die technischen Probleme, die die Bahn seit Monaten plagen. Dafür seien zwar die Zughersteller verantwortlich. »Aber der Aktienkurs hätte darauf keine Rücksicht genommen«, so Grube.

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