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»Zehntausendfache Körperverletzung«

Hospiz-Stiftung: Schlechte Pflege gehört vor Gericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (AFP/ND). Zur Bekämpfung von Missständen in Pflegeheimen hat die Deutsche Hospiz-Stiftung die Einrichtung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gefordert. Bei der schlechten Pflege gehe es nicht um Einzelschicksale, sondern um »zehntausendfache Körperverletzung«, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der »Neuen Osnabrücker Zeitung«. Schlechte Pflege müsse daher ein Schwerpunktthema der Staatsanwaltschaften werden.

Brysch rief die Justizminister der Länder auf, Anweisung zu geben, jeweils für einen Generalstaatsanwalt eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft zu errichten. Dies sei beispielsweise bei der Steuerhinterziehung und der organisierten Kriminalität bereits der Fall.

Die Hospiz-Stiftung sprach sich zudem für amtsärztliche Leichenschauen bei jedem Todesfall von Pflegebedürftigen, Kindern und Jugendlichen aus. Bisher gebe es nur oberflächliche Leichenschauen, wenn ein Arzt gerufen werde, um einen Totenschein auszustellen. »Pflegemängel und Patiententötungen werden so nicht entdeckt«, kritisierte Brysch. Nötig sei auch ein modernes Dienstleistungshaftungsgesetz, um die Träger von Pflegeeinrichtungen zur Verantwortung ziehen zu können.

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