Ein wenig Spott für den Mann im Kornfeld

Grüne Parodie eines sächsischen FDP-Wahlwerbestreifens war laut Landgericht erlaubt

  • Hendrik Lasch, Leipzig
  • Lesedauer: 3 Min.
Wahlkampf mit Verlängerung: Im August 2009 hatte ein sächsischer Grüner mit der Parodie eines FDP-Werbespots für Amüsement gesorgt. Jetzt stand er wegen Verletzung des Urheberrechts vor Gericht – ohne Folgen.

Ein Kornfeld in der Sächsischen Schweiz: Ähren wogen, ein Sandsteinfelsen ragt ehern über den Horizont, ein Mann schreitet durch die Furche. Es ist Holger Zastrow, im August 2009 Spitzenkandidat der sächsischen FDP. Eine sonore Stimme scheint seine Gedanken zu offenbaren. Doch was tönt da aus dem Off? »Wort halten muss ich sowieso nur bis zum Wahltag«, heißt es: »Auf dem Weg zur Macht verspreche ich jedem alles.« Und während der Liberale entschlossen in die Kamera respektive Zukunft schaut, seufzt es unter Anspielung auf seinen Hauptberuf: »Wie gut, dass ich eine Werbeagentur mit angeschlossener Partei bin!«

Zu hören bekamen diese Sätze selbstverständlich nicht die Zuschauer, die den Spot der Liberalen im Fernsehen zu Augen bekamen. Dort pries Zastrow wortreich, wie segensreich sich die Beteiligung seiner Partei an einer Regierung im Freistaat auswirken würde – mit Erfolg: Nach der Wahl reichte es zu einem schwarz-gelben Bündnis. Das Bekenntnis »Sozialabbau, Steuern runter, und im Zweifel regelt alles der Markt« äußerte der Mann im Kornfeld lediglich in einer Parodie des Spots, den der Dresdner Grüne Michael Schmelich ins Internet stellte – als eine von vielen Spitzen im speziellen Scharmützel zwischen der Öko- und der Steuersenkerpartei.

Der nicht einmal eine Minute kurze Film sorgte indes dafür, dass die Schlacht auch nach der Wahl weiter tobte. Schon direkt nach der Veröffentlichung sollte sich Schmelich zur Unterlassung verpflichten; Anwälte sorgten zudem dafür, dass der satirische Streifen im Videoportal Youtube gesperrt wurde. Im Oktober reichte die Produktionsfirma des Clips dann noch Klage beim Landgericht ein. Die Begründung: Schmelich habe Urheberrechte verletzt, wofür er einen fünfstelligen Betrag zahlen sollte.

Von der Forderung blieb nach der gestrigen Verhandlung nichts übrig. Zwar habe sich der Grüne ausgiebig beim FDP-Bildmaterial bedient und nur im Abspann das Motto »Faxen für Sachsen« zusätzlich eingefügt. Der Streifen, den die Firma ironischerweise selbst nach dem Vorbild einer Bierwerbung konzipiert hatte, wurde aber neu vertont, womit ein »eigenständiges Werk« entstanden sei, sagte Kai Deusing, Vizepräsident des Leipziger Gerichts. Parodistische Stilmittel sorgten dafür, dass dieses einen »eigenen Charakter« habe. Angesichts dessen einigten sich beide Parteien, den Streit beizulegen. Deusing merkte aber an, Schmelich komme zugute, dass es sich um nur eine Sequenz gehandelt habe; bei Übernahme einer ganzen Szenenfolge hätte man »womöglich anders geurteilt«.

Der grüne Parodist ist damit aus dem Schneider. Politische Auswirkungen hat der Fall nicht mehr: Der weiter im Internet zu sehende Werbeclip ist nun höchstens noch Sinnbild für die geringe Humortoleranz der heutigen Regierungspartei. Das Lachen dürfte indes inzwischen auch etlichen ihrer Wähler vergangen sein; schließlich sorgen Sachsens Liberale bisher zu einem Gutteil mit geplatzten Wahlversprechen etwa zum längeren gemeinsamen Lernen sowie mit Affären um zusätzlich geschaffene Posten für Schlagzeilen – viel Stoff für die Liebhaber von Politsatire.

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