Gewerkschaft in Supermarkt

Lidl und ver.di einigen sich

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Streit zwischen ver.di und Lidl über Gewerkschaftsarbeit in Filialen des Lebensmitteldiscounters ist mit einem Vergleich beendet worden. Vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart einigten sich beide Seiten nach ver.di-Angaben am Donnerstag auf Zutrittsbedingungen für Gewerkschaftsvertreter. Nach der Entscheidung in zweiter Instanz dürfen zwei ver.di-Vertreter zweimal im Monat Filialen besuchen, um Mitglieder zu werben. Sie dürfen sich nach Angaben der Gewerkschaft mit den Mitarbeitern in den Verkaufsräumen maximal 30 Minuten unterhalten, zu Pausenräumen haben sie keinen Zutritt. Der Besuch muss dem Geschäftsführer der jeweiligen Firmenuntergliederung drei Werktage zuvor per Fax gemeldet werden. Führungskräfte dürfen während der Gespräche nicht anwesend sein. dpa

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal