Gewerkschaft in Supermarkt
Lidl und ver.di einigen sich
Der Streit zwischen ver.di und Lidl über Gewerkschaftsarbeit in Filialen des Lebensmitteldiscounters ist mit einem Vergleich beendet worden. Vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart einigten sich beide Seiten nach ver.di-Angaben am Donnerstag auf Zutrittsbedingungen für Gewerkschaftsvertreter. Nach der Entscheidung in zweiter Instanz dürfen zwei ver.di-Vertreter zweimal im Monat Filialen besuchen, um Mitglieder zu werben. Sie dürfen sich nach Angaben der Gewerkschaft mit den Mitarbeitern in den Verkaufsräumen maximal 30 Minuten unterhalten, zu Pausenräumen haben sie keinen Zutritt. Der Besuch muss dem Geschäftsführer der jeweiligen Firmenuntergliederung drei Werktage zuvor per Fax gemeldet werden. Führungskräfte dürfen während der Gespräche nicht anwesend sein. dpa
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.