Gewerkschaft in Supermarkt
Lidl und ver.di einigen sich
Der Streit zwischen ver.di und Lidl über Gewerkschaftsarbeit in Filialen des Lebensmitteldiscounters ist mit einem Vergleich beendet worden. Vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart einigten sich beide Seiten nach ver.di-Angaben am Donnerstag auf Zutrittsbedingungen für Gewerkschaftsvertreter. Nach der Entscheidung in zweiter Instanz dürfen zwei ver.di-Vertreter zweimal im Monat Filialen besuchen, um Mitglieder zu werben. Sie dürfen sich nach Angaben der Gewerkschaft mit den Mitarbeitern in den Verkaufsräumen maximal 30 Minuten unterhalten, zu Pausenräumen haben sie keinen Zutritt. Der Besuch muss dem Geschäftsführer der jeweiligen Firmenuntergliederung drei Werktage zuvor per Fax gemeldet werden. Führungskräfte dürfen während der Gespräche nicht anwesend sein. dpa
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