Stundenlohn von 1,79 Euro strafbar?
Magdeburg (dpa/ND). Das Landgericht Magdeburg prüft seit Donnerstag, ob sich Arbeitgeber strafbar machen, wenn sie Beschäftigten keinen Mindestlohn zahlen. In einem Berufungsprozess ist ein 56-jähriger Unternehmer angeklagt, der Arbeitnehmer aus der früheren Sowjetunion an Autobahnraststätten und Autohöfen zu einem Stundenlohn von 1,79 Euro beschäftigte. Zwei Vorinstanzen sprachen den Mann frei, das Oberlandesgericht Naumburg hob das letzte Urteil jedoch auf und verwies den Fall erneut an das Landgericht. Bislang wird die Weigerung, allgemeinverbindliche Mindestlöhne zu zahlen, als Ordnungswidrigkeit gewertet. Das Urteil ergeht voraussichtlich nicht vor dem 17. Juni.
Ein Sprecher maß dem Verfahren grundsätzliche Bedeutung zu. Bislang werde die Weigerung, allgemeinverbindliche Mindestlöhne zu zahlen, als Ordnungswidrigkeit gewertet, für die Bußgelder zu zahlen seien. Wenn dies ein Straftatbestand sei, drohten härtere Sanktionen wie Geld- oder gar Haftstrafen. Der Angeklagte setzte von 2002 bis 2007 bis zu 40 Arbeitnehmer aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion an Rasthöfen in mehreren Bundesländern ein. Dort waren sie in Zwölf-Stunden-Schichten dafür zuständig, Toiletten und Duschen sauber zu halten oder Geld für die Benutzung einzusammeln. Sie arbeiteten bis zu 14 Tage am Stück und erhielten dafür 60 bis 300 Euro – bei freier Kost und Logis.
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