Luftfahrt: Wenn das Urlaubsgepäck unterwegs verloren geht

Reisen

  • Lesedauer: 3 Min.
Im vergangenen Jahr wurden weltweit auf Flughäfen rund 25 Millionen Gepäckstücke vermisst, wie die auf Luftfahrt-Daten spezialisierte Organisation SITA kürzlich mitteilte. Wenn Reisende ihr Gepäck aber verspätet oder gar nicht zurückerhalten, haben sie eine Reihe von Rechten.
Was muss ich tun, wenn mein Gepäck nicht an der Ausgabe ankommt?
Kommt das Gepäck nicht an, sollten sich Reisende sofort an die Gepäckermittlung, ihre Fluggesellschaft oder den Reiseveranstalter wenden. Wichtig ist, eine formelle Verlustmeldung aufzugeben. Dem Reisenden steht eine Kopie davon zu.

Wie werde ich bei verspätetem Gepäck entschädigt?
Die Fluggesellschaft muss bei verspätetem Gepäck für Einkäufe am Urlaubsort aufkommen, die durch die Verspätung nötig werden.

Dabei gilt das Prinzip der Schadensminderung. Passagiere sollten also zunächst nur das Nötigste und keine Luxusartikel einkaufen. Dafür können sie bei der Fluggesellschaft einen Vorschuss erfragen. Die Quittungen der gekauften Waren sollten die Kunden aufheben, um sie nachher vorlegen zu können.

Wie kommt das verspätete Gepäck in die Unterkunft?
Viele Fluggesellschaften liefern das verspätete Gepäck ohnehin in die Unterkunft nach. Ausdrücklich verpflichtet sind sie dazu nicht. Sie müssen aber für die Schäden durch die Verspätung haften – bei einem Rechtsstreit könnten die Passagiere also auch Fahrtkosten für die Abholung geltend machen.

Wie wird für immer verlorenes Gepäck entschädigt?
Für die Entschädigung von Gepäck, das gar nicht mehr auftaucht, gilt eine Grenze von rund 1100 Euro pro Reisendem. Als endgültig verschollen gelten Taschen und Koffer laut Verbraucherschützern nach etwa drei Wochen.

Was muss ich bei Pauschalreisen beachten?
Bei Pauschalreisen kann zusätzlich zur Entschädigung der Reisepreis gemindert werden. Dafür gilt laut Verbraucherschützern die Regel »bis zu 25 Prozent« Preisminderung pro Tag, an dem das eigene Gepäck nicht zur Verfügung steht – weil der Wert der Reise durch den Ärger abnimmt. Bei Pauschalreisen werden auch die Entschädigungsansprüche an die Fluggesellschaften über den Veranstalter abgewickelt.

Ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?
In vielen Fällen sind Reisegepäckversicherungen nach Ansicht von Experten überflüssig. Geht das Gepäck beim Flug verloren, haftet die Fluggesellschaft. Sie ist allerdings nur für aufgegebenes Gepäck verantwortlich, bis zu der genannten 1100-Euro-Grenze. Eine Gepäckversicherung kann sich lohnen, wenn besonders teure Waren zusätzlich abgesichert werden sollen.

Wo gelten diese Rechte?
Die Rechte gelten, wenn Abflugs- und Zielort in Ländern liegen, die das sogenannte Montrealer Übereinkommen unterzeichnet haben. Dazu zählen unter anderem alle EU-Staaten, die USA und Japan. Die Rechte gelten zudem für alle EU-Fluggesellschaften, auch wenn sie in ein Nicht-Unterzeichner-Land fliegen oder von dort kommen.

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