Antifaschist Hans Coppi vor Gericht

Berliner VVN-BdA-Chef soll bei Blockade von Nazi-Marsch versucht haben, Polizisten zu schlagen

  • Peter Nowak
  • Lesedauer: 2 Min.
Blockaden sind ein wirksames Mittel, um Nazi-Aufmärsche zu verhindern. Die Blockierer jedoch werden oft kriminalisiert. In diesem Fall steht der Antifaschist Hans Coppi vor Gericht.
Hans Coppi bei Sitzblockade gegen NPD 2008 in Berlin
Hans Coppi bei Sitzblockade gegen NPD 2008 in Berlin

Am Montag wird vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen gegen den Landesvorsitzenden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), Hans Coppi, verhandelt. »Der Vorwurf lautet, ich hätte versucht, Einsatzkräfte der Polizei am 5. Dezember 2009 bei der Blockade des NPD-Aufmarsches in Königs Wusterhausen mit einer mitgeführten Fahnenstange zu schlagen und zu stechen«, erklärt Coppi. Er bestreitet den Vorwurf.

Rund 600 Menschen hatten am 5. Dezember gegen den Neonaziaufmarsch in Königs Wusterhausen protestiert. Aufgerufen zu der Protestdemonstration hatte ein Bündnis gegen Rechts, dem zivilgesellschaftliche Initiativen und politische Parteien angehören. Allerdings wurde die Blockade von der Polizei nach kurzer Zeit geräumt.

In einem auf der linken Internetplattform Inforiot veröffentlichten Augenzeugenbericht heißt es: »Die Neonazis starteten etwas über eine Stunde zeitversetzt vom Bahnhof aus. Eine Blockade auf halber Strecke der Naziroute wurde von der Polizei gewaltsam geräumt. Dennoch verzögerte sich durch diesen Protest der Ablauf der rechten Aktion erheblich. An mehreren weiteren Punkten der Route konnten Antifas lautstark stören. Das ›Nazis raus!‹ übertönte oftmals die Hetzparolen der Rechten.«

Bei der Auflösung der Blockade durch die Polizei wurde auch eine Fahne der VVN-BdA beschlagnahmt. Unter den Blockierern befand sich Hans Coppi, dessen Eltern Hans und Hilde 1942 beziehungsweise 1943 als Mitglieder der Widerstandsgruppe »Rote Kapelle« von den Faschisten hingerichtet worden sind. Seine Personalien wurden aufgenommen, was die Grundlage des Verfahrens ist. Dass im Zusammenhang mit den antifaschistischen Protesten in Königs Wusterhausen nur gegen ihn ein Strafverfahren eröffnet wurde, begründet Coppi mit der Vermutung, dass ein Sündenbock gesucht werden musste, weil die Polizei von der Blockade genervt war.

Markus Tervooren vom Vorstand der Berliner VVN-BdA sagt, die Blockade von Königs Wusterhausen habe danach in vielen Städten in Brandenburg Schule gemacht. »Ob in Eberswalde, Bernau, oder Strausberg – in den vergangenen Wochen blockierten Antifaschistinnen und Antifaschisten immer wieder die Aufmarschversuche von Brandenburger und Berliner Neonazis.«

Das soll auch in den nächsten Wochen weitergehen. Für den Sonnabend der kommenden Woche kündigte die NPD kurzfristig einen Aufmarsch in Finsterwalde an. Antifaschistische Gegenaktionen werden vorbereitet. Schon seit Monaten geplant ist ein Aufmarsch der rechtsextremen Kameradschaft Märkisch Oder Barnim in Manschnow im Oderbruch am 10. Juli. Auch in diesem Fall mobilisieren Antifagruppen zu Gegenaktionen.

»Naziaufmärsche blockieren ist unser Recht«, betont Tervooren selbstbewusst. Die VVN-BdA ruft dazu auf, Hans Coppi bei seinem Prozess zu unterstützen.

Verfahren gegen Hans Coppi am 28. Juni, 11.45 Uhr, Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, Saal 2003 (Schöffensaal)

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