Luftverkehr
Urteile
Privatpiloten müssen weiterhin ihre Zuverlässigkeit überprüfen lassen. Die entsprechenden Vorschriften des Luftsicherheitsgesetzes seien verfassungsgemäß, entschied das Bundesverfassungsgericht. Zwei Privatpiloten hatten gegen den Entzug ihrer Fluglizenzen geklagt, nachdem sie ihre Zuverlässigkeit nicht nachgewiesen hatten. (Az.: 2 BvL 8/07 und 9/07). Der Ansicht des Verwaltungsgerichts Darmstadt, wonach der Bundesrat den Vorschriften hätte zustimmen müssen, folgten die Verfassungsrichter nicht. Die Länder müssten für die Überprüfung weder neue Behörden einrichten, noch würden ihre Aufgaben in anderer Weise schwerwiegend verändert. Auch sonst lägen keine Gründe für eine Zustimmungspflichtigkeit vor.
Das Verfassungsgericht war 2006 schon einmal mit dem Luftsicherheitsgesetz befasst. Damals erklärte der Erste Senat die Erlaubnis zum Abschuss entführter Flugzeuge mit Passagieren an Bord für verfassungswidrig und die entsprechende Vorschrift im Gesetz für nichtig. Der Rest des Gesetzes gilt weiterhin. Im Februar verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die Bestimmungen des Luftsicherheitsgesetzes, die einen Einsatz der Bundeswehr im Inland zulassen. Dieses Verfahren ist weiterhin anhängig. Eine Entscheidung ist derzeit noch nicht abzusehen.
Hundesteuer
Auch Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger müssen nach einem Urteil grundsätzlich die volle Hundesteuer zahlen. Der Grundsatz, dass das Existenzminimum nicht besteuert werden darf, spiele im Falle der Hundesteuer keine Rolle, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, (Az.: 14 A 3020/08 und 14 A 3021/08). Das Gericht wies in zweiter Instanz die Klage von zwei Dortmunder Rentnern ab. In einem ersten Urteil hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Klägern noch recht gegeben, allerdings die Berufung vor dem OVG zugelassen. Dem neuen Urteil zufolge ist die Hundesteuer eine sogenannte Aufwandsteuer. Diese Kosten seien vermeidbar. Das Argument, dass sich dann Geringverdiener aus Kostengründen von ihren Tieren trennen müssten, akzeptierten die Richter nicht. Allerdings könnten Städte und Kommunen im Einzelfall über einen »Billigkeitserlass« entscheiden.
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