Volksbegehren: Rot-Rot plant Verbesserungen
(epd/ND). Das vom rot-roten Senat geplante Spendenverbot gemeinnütziger Organisationen für Volksbegehren ist offenbar vom Tisch. Bei dem neuen Volksabstimmungsgesetz, das am Donnerstag im Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet werden soll, habe der Senat an diesem Punkt eingelenkt, teilte die Initiative »Mehr Demokratie« am Mittwoch mit.
Nach der ursprünglich geplanten Regelung wäre es neben politischen Stiftungen auch gemeinnützigen und kirchlichen Organisationen und damit fast allen Vereinen und Nichtregierungsorganisationen künftig verboten worden, ein Volksbegehren finanziell zu unterstützen. »Wenn man sich vor Augen hält, dass Wirtschaftsunternehmen in unbegrenzter Höhe spenden dürfen, wäre das geradezu absurd gewesen«, erklärte der Vorstandssprecher von »Mehr Demokratie«, Michael Efler.
Die Spendenpraxis bei Volksbegehren war im Zusammenhang mit der gescheiterten »Pro Reli«-Kampagne in die Kritik geraten. »Pro Reli« kostete die Initiatoren zufolge eine sechsstellige Summe, ohne jemals genaue Angaben über Höhe und Herkunft der Gelder zu machen.
Statt wie bisher bei Summen ab 50 000 Euro sollen Volksinitiativen künftig bereits ab 5000 Euro ihre Spendenquellen offenlegen. Kritisch sieht Efler an der rot-roten Vorlage, dass weder eine Kostenerstattung bei Volksbegehren noch die verpflichtende Behandlung im Abgeordnetenhaus und die Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen vorgesehen seien.
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