Auslandsversicherung: Gilt nur, wenn sie vor der Abreise abgeschlossen wurde

Assekuranz

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Sommerferien verbringen auch in diesem Jahr wieder viele jenseits der deutschen Grenzen. Leider ist man auch dort vor Krankheit oder Unfall nicht gefeit. Um das damit verbundene finanzielle Risiko auszuschalten, sollte sich niemand ohne eine private Krankenversicherung für das Ausland auf die Reise machen. So noch einmal die Information des Berliner Pressebüros.

Das gilt vor allem für gesetzlich Versicherte: Denn ihre auf die Rückseite der Chipkarte aufgedruckte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) kann in der Praxis völlig wertlos sein. Zum einen gibt es keine elektronischen Lesegeräte für die EHIC. Zum anderen muss der Arzt die Karte nicht akzeptieren und kann eine Privatrechnung ausstellen, die sofort zu bezahlen ist. Nach der Rückkehr bekommt man von seiner Kasse nur soviel zurück, wie bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Der Rest ist Privatsache, wie etwa auch solche üppigen Zuschläge, wie sie in der Schweiz für so genannte Auslandsbehandlungen verlangt werden. Im Ernstfall können einige tausend Euro zusammenkommen.

Um das zu vermeiden, sollte man laut Verbraucherzeitschrift »Finanztest« unbedingt eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Der Beitrag liegt bei etwa zehn Euro pro Person und Jahr. Die Versicherung erstattet sämtliche Kosten für Akutbehandlungen im Ausland, selbst ein medizinisch notwendiger beziehungsweise sinnvoller Rückflug – oder im Todesfall die Überführung – in die Heimat sind versichert.

Einen Grund gibt es, warum auch privat Krankenversicherte einen solchen Vertrag abschließen sollten: Die Erhaltung der Ansprüche auf Beitragsrückerstattung. Zwar würde die normale Privatversicherung auch sämtliche Behandlungskosten im Ausland übernehmen. Doch reicht man solche Rechnungen ein, wird im nächsten Jahr kein Beitrag zurückerstattet. Die bekommt man nur, wenn die normale private Krankenversicherung ein Jahr lang keine Rechnungen zu bezahlen hatte. Da die Auslandspolice separat von der regulären Krankenversicherung funktioniert, sollte man Behandlungskosten im Urlaub jenseits der deutschen Grenzen also besser ihr überlassen.

Wichtig ist, dass man den Vertrag vor der Abreise abschließt. Zwar ist das auch am Urlaubsort online möglich, doch dann würde der Versicherungsschutz erst für den nächsten Auslandsaufenthalt gelten.

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