Ein deutscher Pitaval

Die Gerichtsplädoyers von Heinrich Hannover

  • Hans Canjé
  • Lesedauer: 4 Min.
Heinrich Hannover (r.) mit seinem Mandanten Willy Meyer-Buer
Heinrich Hannover (r.) mit seinem Mandanten Willy Meyer-Buer

Die Lektüre dieser »Reden vor Gericht« ist vor allem jenen zu empfehlen, die tiefer nachzudenken gewillt sind über den vor 20 Jahren erfolgten »Beitritt« der DDR zum Geltungsbereich der »freiheitlich-demokratischen Grundordnung« als dies während der allgemeinen Jubelgesänge dieser Tage geschieht.

Hinter dem nüchternen Titel verbirgt sich ein deutscher Pitaval (Sammlung von Straf- und Kriminalfällen), ganz eigener Art. Zu den Mandanten des Bremer Rechtsanwalts Heinrich Hannover gehörten Pazifisten, Kommunisten. Zeugen Jehovas, RAf-Angehörige und Opfer der Terroristenhysterie, Antifaschisten, aber auch solche, die ohne politischen Hintergrund vor Gericht standen, weil auch sie »zu der geschichtlichen Realität« gehören, »um deren Verständnis vor Gericht immer wieder gekämpft werden muss«. Gemeinsam ist allen Fällen, so unterschiedlich sie auch waren, dass sie Dokumente der deutschen Zeitgeschichte sind. Alle Plädoyers geben Auskunft über die Gradlinigkeit des nun 85-jährigen Juristen, der sich auch als Autor von Kinderbüchern eines guten Rufes erfreut.

Wer seine in zwei Bänden im Berliner Aufbau Verlag erschienenen Lebenserinnerungen »Die Republik vor Gericht« kennt, weiß: Hannover ist ein bekennender politischer Jurist, der sich auch nicht scheut, von »Klassenjustiz« zu sprechen, die in dem Moment, »wo es sich um einen politischen Prozess handelt«, alle Grundsätze in Vergessenheit geraten lässt. »Klassenjustiz stolpert nicht über die juristischen Zwirnsfäden der Strafprozessordnung.« Diese Ansicht hat ihm manche Beule eingetragen, zugefügt von Zunftkollegen und von Vollstreckern dieser Klassenjustiz. Er sah sich öfters konfrontiert mit Verdächtigungen, Ehrengerichtsverfahren, Beleidigungen und Morddrohungen, die »mit anwaltsfeindlicher Tendenz in Pressekampagnen kolportiert wurden«. Nicht zuletzt zur Gegen-, besser Notwehr hat Hannover mit Genehmigung der Gerichte und der von ihm vertretenen Personen von einigen Plädoyers und ganzen Hauptverhandlungen Tonbandaufnahmen gemacht bzw. sie schriftlich ausgearbeitet, »um im Bedarfsfall nachweisen zu können, was ich tatsächlich gesagt habe«.

Zu dieser Abwehr hatte er sich schon 1963 in einem der »für meine eigene politische Bewusstseinsbildung bedeutsamsten Prozesse«, im Prozess gegen den Bremer kommunistischen Widerstandskämpfer Willi Meyer-Buer gezwungen gesehen. der die Jahre von 1933 bis 1940 fast ununterbrochen in Zuchthäusern und Konzentrationslagerns verbracht hatte. Nun stand der Antifaschist zum dritten Mal vor Gericht, weil er sich nach dem KPD-Verbot vom 17. August 1956 zur Bundestagswahl 1961 als unabhängiger Einzelkandidat um ein Mandat beworben hatte. Dafür wurde nach einem »generalklauselartigen Straftatbestand«, der praktisch jede politische Betätigung von Kommunisten für strafbar erklärte, angeklagt. Dieser Prozess, so Hannover im Plädoyer, »ist ein Beitrag zum Thema der Einschüchterung der Opposition durch Statuierung abschreckender Beispiele«. Der Gerichtsvorsitzende hielt das Plädoyer für »standeswidrig« und kündigte den Antrag auf ein Ehrengerichtsverfahren beim Generalstaatsanwalt an, das aber dann nicht stattfand.

In Erinnerung gerufen wird hier auch der 1964 durchgeführte Prozess gegen den Publizisten Lorenz Knorr. Vier ehemalige Hitler- und nunmehrige Bundeswehr-Generalen sowie ein Admiral hatten in Gemeinschaft mit dem seinerzeitigen Bundesverteidigungsminister F.J. Strauß Knorr angeklagt, sie im Juli 1961 als »Nazi-Generale« und »Massenmörder« bezeichnet zu haben, wodurch sie sich in ihrer Ehre gekränkt sahen. Ein Staatsanwalt, der in der Nazi-Zeit Todesurteile gegen tschechische Staatsangehörige erwirkt hatte, erhob in Wuppertal die Anklage. Ein ehemaliger Richter, der am faschistischen Sondergericht Wuppertal gewirkt hatte, amtierte damals als Vorsitzender.

Tief in die faschistische Vergangenheit reichte auch der im Mai 1971 vor dem Amtsgericht Burgdorf geführte Prozess gegen den Volksschullehrer Arthur Sam wegen »übler Nachrede«. Auch Otto Freiherr von Fircks, für die CDU Mitglied des Bundestages und exponierter Gegner der Anerkennung der Nachkriegsgrenzen, sah sich in seiner Ehre gekränkt, weil Sam in Flugblättern die Vergangenheit des Freiherrn in der von der SS gelenkten »Umwanderungszentrale« in Lodz (Litzmannstadt) enthüllt hatte und auch daran erinnerte, dass dieser die von ihm deportierten Polen als »Wanzen« bezeichnet hatte. Hannovers Plädoyer wurde zu einer erschütternden Darstellung der faschistischen Verbrechen in Polen und der Rolle des »ehrenwerten CDU-MdB und Funktionärs des »Bundes der Vertriebenen«. Vom Vorwurf der »üblen Nachrede« musste Sam freigesprochen werden.

Nach dem Anschluss der DDR vertrat Hannover in Gemeinschaft mit Rechtsanwalt Friedrich Wolff vor dem Landgericht Dresden den wegen Wahlfälschung angeklagten letzten DDR-Ministerpräsidenten Hans Modrow. Ein Verfahren, das er als »ein Musterbeispiel für den Missbrauch des politischen Strafrechts zur Kriminalisierung des politischen Gegners« charakterisiert.

In seiner Einleitung empfiehlt Hannover, seine Plädoyers im O-Ton vor Gericht auf der beigefügten CD zu hören. Eine beherzenswerte Empfehlung, ganz besonders für seine Rede als Nebenkläger im Prozess gegen den an der Ermordung des Vorsitzenden der KPD Ernst Thälmann beteiligten Wolfgang Otto. Eine in Wort und Ton bewegende, vom Publikum im Krefelder Gerichtsaal am 24. April 1986 mit langem Beifall bedachte Rede. Und kein Richter wagte, dem Beifall Einhalt zu gebieten.

Heinrich Hannover: Reden vor Gericht. Plädoyers in Text und Ton. Mit einer Audio-CD. PapyRossa, Köln. 276 S., geb., 22 €.

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