Formularklauseln

Mietvertrag

  • Lesedauer: 1 Min.
Als Formularklauseln in Mietverträgen gelten Vertragsbestimmungen, die nicht ausdrücklich mit dem Vermieter ausgehandelt worden sind.
Sie sind in dem bereits gedruckten (Formular)-Mietvertrag enthalten. Da ist immer Vorsicht geboten. So wurde in Formularmietverträgen von den Mietern verlangt, dass sie nicht nur laufende Schönheitsreparaturen auszuführen haben, sondern beim Auszug auch eine Schlussrenovierung vornehmen müssen. Das kann Mietern nicht formularmäßig auferlegt werden, entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 14. Mai 2003, Az. VIII ZR 308/02. Die Folge davon: Beide Klauseln sind unwirksam, der Mieter muss weder turnusmäßig noch beim Auszug renovieren. Die Schönheitsreparaturen bleiben in solchen Fällen Vermietersache (siehe auch § 535 Abs. 1, Satz 2 BGB).

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.