Nutzen- und Kostenkontrolle in Gefahr

Beim Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz setzte Pharmalobby ihre Interessen durch

  • Marcus Meier
  • Lesedauer: 3 Min.
Arzneigesetzentwurf mit erheblichen Nebenwirkungen: Die klinisch notwendige Nutzenkontrolle für neue Medikamente würde endgültig unmöglich, warnt der Pharmakologe Prof. Peter Schönhöfer. Kritik kommt auch von der AOK: Schwarz-Gelb lege »die Axt an die Rabattverträge«.
Medikamentenflut – die meisten sind nicht innovativ. ND-
Medikamentenflut – die meisten sind nicht innovativ. ND-

In einem Änderungsantrag der Bundesregierung zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurden offenbar in erheblichem Umfang Forderungen der Pharmaindustrie übernommen. Das geht aus Berichten des Magazins »Der Spiegel« hervor. Die Änderungswünsche vorformuliert hat demzufolge »eine der bundesweit führenden Pharmakanzleien«, nämlich Clifford Chance.

Bisher muss die Pharmaindustrie den Nutzen neuer Medikamente durch Studien belegen. Erst dann sind die Gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, diese Medikamente zu bezahlen, sofern sie vom Arzt verschrieben werden. Nun soll die Beweislast offenbar umgekehrt werden: Nur dann, wenn die »Unzweckmäßigkeit erwiesen« ist, darf die Verordnung von Medikamenten eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, heißt es im schwarz-gelben Gesetzentwurf.

Die Bewertungskriterien festlegen soll zudem künftig nicht mehr der Gemeinsame Bundesausschuss, in dem die Krankenkassen ein gehöriges Wörtchen mitzureden haben, sondern das FDP-geführte Bundesgesundheitsministerium.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung verstehe sich »offensichtlich als Agenten für die Pharmaindustrie«, teils aus Überzeugung, teils befördert durch Parteispenden der Industrie, ärgert sich der habilitierte Pharmakologe Peter Schönhöfer im Gespräch mit dem ND. Mitte des Jahres sei Peter Sawicki von seinem Posten als Chef des Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) »auf Geheiß der Pharmaindustrie entfernt« worden. Nun würde »die vorgesehene Umkehrung der Beweislast die klinisch notwendige Nutzenbewertung endgültig unmöglich machen«. Schönhöfer: »Es fände zwar eine formale Kontrolle statt, aber die gesetzlichen Bedingungen wären dann so, dass die Pharmaindustrie ihre Wünsche durchsetzt.«

Und der kritische Pharmakologe weiß, wovon er redet: Er war Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsamt, lehrte an der Medizinischen Hochschule Hannover und leitete zwölf Jahre lang das Institut für Klinische Pharmakologie am Klinikum Bremen-Mitte. Für Schönhöfer produziert die Pharmaindustrie vor allem Überflüssiges: »Zwischen 1990 und 2009 wurden weltweit 553 neue Medikamente auf den Markt geworfen. Davon waren ganze acht echte, also für die breite Therapie innovative Behandlungsstrategien, die uns als Ärzten helfen, Krankheiten zu bekämpfen.« Ein weiteres Zehntel seien Schrittinnovationen, die zumindest etwas verbessert hätten, der Rest jedoch reine Scheininnovationen. Ganz nach dem Motto: »Obszön hohe Therapiekosten, geringer Nutzen«.

Die wichtigsten Arzneimittel sind in Deutschland um 50 bis 100 Prozent teurer als im europäischen Ausland. Noch können die Krankenkassen aber über Rabattverträge die Preise ein Stück weit drücken. Doch im schwarz-gelben Gesetzentwurf ist eine Neuregelung vorgesehen: Wenn ein Patient sich in der Apotheke gegen ein rabattiertes Medikament entscheidet, müssen die Krankenkassen die dadurch entstehenden Kosten zum Teil erstatten.

Aus den Reihen der AOK wird das neue Modell auch deshalb scharf kritisiert: »Das untergräbt die Wirkung der Rabattverträge«, so Christopher Hermann, der diesbezügliche Verhandlungsführer der größten deutschen Krankenkasse. Künftig würden die Krankenkassen nicht mehr garantieren können, dass die Versicherten rabattierte Präparate verwendeten. Das erschwere die Verhandlungen mit den Herstellern. Letztendlich, so Hermann, werde so »die Axt an die Rabattverträge« gelegt.

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