»Vergessene« Heirat

Pflege

  • Lesedauer: 1 Min.

Ein alter Herr ist pflegebedürftig und leidet am »Korsakow-Syndrom«, er kann sich an nichts mehr merken. Im Herbst 2008 heiratete er eine Bekannte, die Hochzeit fand im Pflegeheim statt. Das brandenburgische Innenministerium forderte, wegen der Krankheit die Ehe aufzuheben. Das Amtsgericht gab ihm Recht, das Oberlandesgericht Brandenburg wies die Klage ab (Az. 13 UF 55/09). Das Grundgesetz garantiere die Freiheit der Eheschließung, betonten die Richter. Nur wenn eine Person deren Bedeutung nicht erkenne und/oder keine freien Entscheidungen mehr treffen könne, dürfe die Justiz eine Ehe aufheben. Nach Gesprächen mit den Ärzten und der Standesbeamtin kamen die Richter zu dem Schluss, dass das beim Korsakow-Patienten nicht der Fall war. Im Jahr vor der Heirat habe sich sein Zustand durch andere Medikamente deutlich verbessert.

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