Land zahlt nicht für G8-Verletzten

Regierung in Schwerin bezweifelt Zuständigkeit

  • Lesedauer: 1 Min.

Rostock/Potsdam (dpa/ND). Das Land Mecklenburg-Vorpommern will sich nicht für den schweren Augenschaden, den ein Potsdamer G8-Demonstrant im Juni 2007 durch einen Wasserwerferstrahl erlitt, haftbar machen lassen. Die Polizisten, die bei dem Einsatz gegen Globalisierungsgegner am Tagungsort Heiligendamm Wasserwerfer benutzten, seien aus Nordrhein-Westfalen gewesen, hieß es am Dienstag zu Beginn des Prozesses vor dem Rostocker Landgericht. Das Land Mecklenburg-Vorpommern sei möglicherweise der falsche Beklagte, stellten die Richter fest. Jetzt soll zunächst die Zuständigkeit geklärt werden. Der heute 39-Jährige aus der brandenburgischen Landeshauptstadt, der sein linkes Augenlicht verlor, verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld. Er kann nach Darstellung seines Anwalts seit dem 7. Juni 2007, als der Strahl das Auge traf, seinen Beruf als Rettungssanitäter nicht mehr ausüben.

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.