Werbung

Land zahlt nicht für G8-Verletzten

Regierung in Schwerin bezweifelt Zuständigkeit

  • Lesedauer: 1 Min.

Rostock/Potsdam (dpa/ND). Das Land Mecklenburg-Vorpommern will sich nicht für den schweren Augenschaden, den ein Potsdamer G8-Demonstrant im Juni 2007 durch einen Wasserwerferstrahl erlitt, haftbar machen lassen. Die Polizisten, die bei dem Einsatz gegen Globalisierungsgegner am Tagungsort Heiligendamm Wasserwerfer benutzten, seien aus Nordrhein-Westfalen gewesen, hieß es am Dienstag zu Beginn des Prozesses vor dem Rostocker Landgericht. Das Land Mecklenburg-Vorpommern sei möglicherweise der falsche Beklagte, stellten die Richter fest. Jetzt soll zunächst die Zuständigkeit geklärt werden. Der heute 39-Jährige aus der brandenburgischen Landeshauptstadt, der sein linkes Augenlicht verlor, verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld. Er kann nach Darstellung seines Anwalts seit dem 7. Juni 2007, als der Strahl das Auge traf, seinen Beruf als Rettungssanitäter nicht mehr ausüben.

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.