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Sozialrichter: Erhebliche Bedenken gegen die ab 2011 gültige Neuregelung

Hartz-IV-Regelsätze

  • Lesedauer: 1 Min.
Hinsichtlich der geplanten Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze ist Eile geboten. Denn das Gesetz muss wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.

Ansonsten drohe den Gerichten ein Kollaps, warnen Sozialrichter. Gelten die neuen Regelsätze zum Jahresbeginn nicht, kommt es nach Überzeugung der Experten zu einer Flut von Anträgen der Leistungsempfänger auf einstweiligen Rechtsschutz. Nunmehr will der Bundesrat an diesem Freitag die neuen Regelsätze beschließen.

»So wie der Gesetzentwurf im Moment aussieht, ist damit zu rechnen, dass es erneut zur Vorlage beim Bundesverfassungsgericht kommt«, äußerte die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstages, Monika Paulat, am vergangenen Freitag in Potsdam und bestätigte, dass der Entwurf bei Sozialrichtern auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken stößt. Die Regelsätze gehörten zu den Schwerpunktthemen des 3. Deutschen Sozialgerichtstages mit rund 330 Teilnehmern in Potsdam.

Das Gremium reklamiert viel Nachbesserungsbedarf. Als problematisch wurde unter anderem der Bereich des Schulbedarfs bewertet, der aus einer Fixsumme von 100 Euro und einem monatlichen Zuschuss von 10 Euro für Freizeitaktivitäten etwa in Sportvereinen oder an Musikschulen bestehen soll. Die Werte seien unzureichend belegt. Sie entsprächen nicht der Transparenz, die die Karlsruher Richter im Februar von der Neuregelung gefordert hätten. Zudem handele es sich um eine Fixsumme, eine Dynamisierung sei nicht vorgesehen.

Aus Sicht der Sozialgerichtsexperten weisen zahlreiche Berechnungen Mängel auf. Es wurden Daten falsch ausgewertet. Auf erhebliche Bedenken stößt bei ihnen auch die Festlegung von Regelbedarfsgruppen.

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