Nicht dienlich
TV bei Prozessen
Der Rechtsexperte der Grünen, Hans-Christian Ströbele, lehnt den Vorschlag ab, künftig Fernsehübertragungen aus Gerichtssälen zuzulassen. Dies wäre »der Wahrheitsfindung nicht zuträglich«, sagte er dem »Kölner Stadt-Anzeiger«. Er sei generell dagegen, Strafprozesse zu übertragen. Für völlig ausgeschlossen halte er dies aber bei Familien- oder Kinderrechtsprozessen.
Aus seinen Erfahrungen im Untersuchungsausschuss wisse er, »dass immer eine völlig andere Atmosphäre herrscht, wenn Kameras und Mikrofone mitlaufen«. Ströbele reagierte damit auf einen Vorstoß des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle.
Nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz sind »Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung« unzulässig. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde des Nachrichtensenders n-tv scheiterte im Jahr 2001. Das Bundesverfassungsgericht entschied, durch Ton- und Bildaufnahmen könnten das Persönlichkeitsrecht der Prozessbeteiligten, deren Anspruch auf ein faires Verfahren und die ungestörte Rechts- und Wahrheitsfindung beeinträchtigt werden. epd
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