Vom Affen gebissen

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Wer in einen Zoo geht, möchte natürlich die Tieren hautnah erleben. Doch Vorsicht! Der direkte Kontakt kann schmerzhaft enden, so dass die Sache womöglich vor Gericht landet, wenn es um die Behandlungskosten geht.

Da gibt es den sich endlos hinziehenden Fall einer 65-jährigen Frau, die am 23. Mai 2009 im Zoo Aschersleben von einem kleinen Affen in den linken Zeigefinger gebissen wurde. Die erlittene Wunde entzündete sich, so dass die Frau stationär behandelt werden musste. Die Folge: 5400 Euro Behandlungskosten.

Nunmehr musste das Landgericht Magdeburg klären, ob die Stadt Aschersleben als Betreiber des Zoos die Behandlungskosten übernehmen müsse. Der Leiter des Zoos verwies darauf, dass die Besucher am Eingang zum Freigehege mit zahlreichen Hinweisschildern darauf aufmerksam gemacht würden, dass die Äffchen nicht ganz ungefährlich seien, dass man die Tiere nicht füttern und nicht die Hand nach ihnen ausstrecken solle.

Der Anwalt der Kasse wandte hingegen ein: »Man kann nicht davon ausgehen, dass sich ein Besucher bewusst ist, dass er sich in eine erhebliche Gefahrenlage begibt.« Es werde der Eindruck erweckt, als könne nichts passieren, wenn man Verhaltensregeln befolge.

Das Gericht wiederum betonte, dass Besucher drei Türen passieren müssten, um in das Gehege zu kommen. Dadurch müsse Besuchern klar sein, dass die Totenkopfäffchen in dem Gelände frei umherlaufen. Es entschied im Urteil vom 2. November 2010 (Az. 10 O 1082/10), dass die Stadt Aschersleben die Behandlungskosten nicht übernehmen muss.

Begründung: Besucher müssten selbst haften, wenn Hinweisschilder vor den Gefahren warnen. Die Frau trage somit eine hundertprozentige Mitschuld an dem Vorfall. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Leer ging auch ein Tourist aus, der in Kenia mit einer Banane herumlief und von einem wilden Affen gebissen wurde. Er erhält kein Schmerzensgeld vom Reiseveranstalter, wie das Amtsgericht Köln am 18. November 2010 entschied. Ein Warnschild am Hotel und andere Hinweise hätten den Kläger ausreichend darüber informiert, dass von den Affen Gefahren ausgingen, heißt es in der Urteilsbegründung (Az. 138 C 379/10).

Ein wilder Affe hatte den Touristen auf dem Hotelgelände in den Zeigefinger gebissen. Das Tier hatte es dabei auf eine Banane abgesehen, die der Mann aus dem Speisesaal mitgenommen hatte. Seine Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von 1700 Euro begründete der Urlauber damit, dass er tagelang unter Schmerzen des entzündeten Fingers gelitten habe. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass der Reiseveranstalter seine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe. joh

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