»Die Sanktionen wurden vergessen«

Schwerins scheidender Landesdatenschützer über Wachkameras und Informationsrechte

  • Lesedauer: 3 Min.
Sechs Jahre war Karsten Neumann (LINKE) oberster Datenschützer von Mecklenburg-Vorpommern. Obwohl sein Thema immer populärer wird, mangelt es dem Datenschutz noch immer an gesetzlicher Durchsetzungskraft – so sein Fazit.

ND: Herr Neumann, wie sicher sind meine Daten im Alltag in Mecklenburg-Vorpommern?
Neumann: So sicher, wie Sie damit umgehen. Auch wenn es übergeordnete Probleme gibt. Schlecht sieht es zum Beispiel bei den Überwachungskameras aus. Es gibt insgesamt 2175 davon im Land, und nach meinen Erkenntnissen ist davon keine einzige wirklich zulässig.

Wann ist eine solche Kamera denn zulässig?
Es muss zumindest geklärt sein, auf welcher Grundlage und zu welchem Zweck die Aufzeichnungen erfolgen. Es muss eine Freigabe vorliegen seitens der Leitung der jeweiligen Kommune, Behörde oder Körperschaft. Vor allem aber müssen die Orte gekennzeichnet sein, wo Überwachungskameras installiert werden.

Das sind sie aber nicht?
Nach unserer Stichprobe war das in nur 16 Prozent der Fälle gegeben. Mehr als 80 Prozent der Kameras sind nicht gekennzeichnet. Damit kann ein Datenschützer nicht zufrieden sein.

Ist das normal im Vergleich der Bundesländer?
Es sieht leider so aus. Unsere Überprüfung folgte einer Untersuchung in Niedersachsen, dort waren die Ergebnisse ähnlich unbefriedigend. Und es gibt leider wenig Grund zu der Annahme, dass es in anderen Bundesländern wesentlich besser sei.

Sie scheiden nach sechs Jahren aus dem Amt – sind Sie so frustriert, wie das jetzt klingt?
Frustriert bin ich nicht, ganz im Gegenteil. Datenschutz ist ein Zukunftsthema, in den letzten Jahren hat sich die Öffentlichkeit sehr dafür sensibilisiert. Vieles von dem, was wir heute als Skandal wahrnehmen, wäre doch vor wenigen Jahren noch ganz normal durchgegangen. Das schafft Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Öffentlichkeit ist aber auch schon Ihre einzige Waffe.
Der Gesetzgeber hat teils gute Regeln geschaffen, aber leider die Sanktionen vergessen. Das müsste sich tatsächlich zu ändern beginnen, denn ohne kann man die Leute schlecht zum Handeln motivieren. Das ist nicht immer böser Wille, oft sind es fehlende Genauigkeit und Konsequenz. Vor meiner Zeit als Datenschutzbeauftragter war ich selbst im Landtag, auch insofern war das eine lehrreiche Zeit.

Wo sehen Sie Nachbesserungsbedarf?
Wie gesagt: Den Regeln müssen Sanktionen folgen. Weit spannender ist allerdings die Entwicklung neuer Informationsrechte. Das ist ein relativ neues Politikfeld, in dem sich Mecklenburg-Vorpommern unter der SPD/PDS-Regierung ein gutes Gesetz gegeben hat. Trotzdem ist es ausbaufähig. Bei der Novelle des Gesetzes, die gerade diskutiert wird, könnte man etwa eine pro-aktive Offenlegungspflicht einführen. Dann müssten die Behörden nicht nur auf Antrag Informationen herausgeben, sondern ihrerseits aktiv werden.

An welchen Stellen ist die Informationsfreiheit auszubauen?
Etwa in den Bundesländern, die noch kein Informationsfreiheitsgesetz haben. Ein anderer Bereich, der stärker einzubeziehen wäre, sind Unternehmen in öffentlicher Hand. Auch hier ist die Regelung in MV nicht schlecht. Es wurden zum Beispiel Einzelheiten zum Zustandekommen des Gaspreises herausgegeben, was längst nicht überall der Fall war. Leider versucht das Finanzministerium gerade, für seine Behörden eine Ausnahme vom Gesetz durchzusetzen. Das sollte die Politik nicht mittragen.

Was tun Sie nach dem Ende Ihres Amtes?
Ich bin politisch im Datenschutz aktiv, etwa im Vorstand der Deutschen Stiftung Datenschutz. Ich arbeite auch im Sachverständigenbeirat der Kinderhilfe. Das ist mir ein wichtiges Anliegen, weil ja oft so getan wird, als gebe es einen Widerspruch zwischen Kinder- und Datenschutz. Und außerdem ist ja bald auch wieder eine Landtagswahl in meinem Heimatland.

Fragen: Velten Schäfer

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