Werbung

Länger Geld vom Ex für geschiedene Frau

Nach der Scheidung

  • Lesedauer: 2 Min.
Geschiedene Frauen, die auf ihre Karriere verzichten und jahrelang Kinder erzogen haben, können auf mehr Geld hoffen. Nach einem am 22. November 2010 veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe darf ihr Unterhaltsanspruch nicht einfach befristet werden.

Jedoch gilt weiter eine umfassende Abwägung im Einzelfall. Ehebedingte Nachteile müssten ausgeglichen werden, begründeten die Richter des BGH. Hervorgehoben wurde die Ehedauer: Durch »Aufgabe einer eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder oder der Haushaltsführung« trete besonders nach langer Ehe eine wirtschaftliche Verflechtung ein.

Im vorliegenden Fall hatte sich ein Paar nach 23 Jahren Ehe getrennt und war fünf Jahre später geschieden worden. Die Frau hatte während der Ehe den Haushalt geführt, den gemeinsamen Sohn erzogen und zunächst ganz auf eine Berufstätigkeit verzichtet. Seit 1987 hatte sie bis zur Scheidung nur Teilzeit gearbeitet und einen nur geringen Rentenanspruch erwirtschaftet. Der Versorgungsausgleich durch ihren Ex-Mann hatte ebenfalls nur wenig mehr als 50 Euro Rente betragen. Er hatte als Selbstständiger kaum Rentenansprüche erworben. Seinem Einkommen von über 3500 Euro stand zuletzt ein Einkommen der Ex-Frau in Höhe von etwas über 1000 Euro gegenüber.

Während das Amtsgericht Lemgo der Frau einen unbefristeten Unterhalt zugesprochen hatte, begrenzte das Oberlandegericht Hamm den Unterhalt von knapp 1300 Euro auf vier Jahre. Das Einkommen der 58-jährigen Bewegungstherapeutin wäre auch bei durchgehender Vollzeittätigkeit nicht höher gewesen; ehebedingte Nachteile seien mithin nicht entstanden. Dagegen hatte die 58-Jährige erfolgreich Revision vor dem BGH eingelegt. Der 12. Senat wies das Verfahren zurück an das Oberlandesgericht.

Das neue Unterhaltsrecht gilt seit 2008 und wurde grundlegend geändert. Darin ist unter anderem geregelt, dass grundsätzlich jeder Ehegatte für sich selber verantwortlich ist. Das neue Recht will die Eigenverantwortung stärken und bietet nicht mehr wie früher eine unbegrenzte Garantie auf bisherigen Lebensstandard. Man könne aber nicht die »eine Ehe genau wie die andere behandeln«, sagte BGH- Familienrichter Hans Joachim Dose. Entscheidungen zum Unterhaltsrecht richteten sich daher immer auch nach dem Einzelfall.

Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, Az. XII ZR 202/08

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal