Ungarn: Umbau des Rentensystems

Opposition nennt den Beschluss »Diebstahl«

  • Lesedauer: 2 Min.
Das ungarische Parlament hat mit den Stimmen der rechtskonservativen Regierungsmehrheit einen Umbau des Rentensystems beschlossen.

Budapest (dpa/ND). Die seit 1998 existierende private Säule des ungarischen Rentenversicherungssystems wird verstaatlicht. Die in zwölf Jahren von rund drei Millionen Bürgern angesparte Summe von knapp 3000 Milliarden Forint (10,7 Milliarden Euro) soll zur Senkung des Defizits der staatlichen Rentenversicherung sowie der Staatsschuld verwendet werden. Vertreter der linken und grünen Opposition bezeichneten dies als »Rentenklau« und »Diebstahl«.

Das ungarische Rentensystem besteht bislang aus drei Säulen. Den größeren Teil ihrer Beiträge zahlen die Ungarn in die staatliche Pflichtversicherung ein. Ein kleinerer Pflichtanteil fließt in private Fonds. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, freiwillige Zusatzversicherungen abzuschließen. Diese Option ist von dem neuen Gesetz nicht betroffen. Der private Pflichtanteil war 1998 eingeführt worden, um den staatlichen Rentenfonds zu entlasten, wenn künftig geburtenschwächere Jahrgänge das Rentenalter erreichen werden.

Die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban will sich nach Ansicht von Kritikern durch den schnellen Zugriff auf die angesparten privaten Rentenvermögen und die damit ermöglichte Senkung der Staatsschulden Spielraum für ihre eigene Wirtschaftspolitik schaffen. Diese umfasst unter anderem Steuersenkungen für Unternehmen und wohlhabende Familien mit Kindern. Theoretisch können sich die Bürger nach dem neuen Gesetz weiter für den Verbleib in der privaten Säule entscheiden. In diesem Fall verlieren sie aber jeglichen Anspruch auf eine staatliche Rente, obwohl sie weiterhin den Großteil ihrer Pflichtbeiträge in den staatlichen Rentenfonds einzahlen müssen. Die Opposition bezeichnete diese von der Regierung angebotene »freie Wahlmöglichkeit« als »zynisch«. Experten zufolge könnte sich dies aber bei jüngeren Beitragszahlern lohnen. Eine spätere Regierung könnte nämlich den gleichermaßen »strafweise« verhängten Ausschluss von der staatlichen Rente durchaus wieder rückgängig machen.

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