Noch mal zur Rohrwärme

Leser fragen – wir antworten

  • Lesedauer: 2 Min.

u Die Korrektur der Heizkostenabrechnung in solchen Fällen, bei denen die Rohrsteigeleitung Wärme an Wohnungen abgibt und in denen die erfasste Wärmemenge weniger als 34 Prozent beträgt (ND-Ratgeber vom 24. November 2010), ist nachvollziehbar erläutert worden. Aber unsere Wohnung ist die oberste im Hausaufgang des elfgeschossigen Wohnblocks. Sie hat nur ein kurzes Steigrohrende von einem Meter Länge, das unkontrolliert Wärme abgeben kann. Die darunter liegenden Wohnungen bekommen aber von rund fünf Metern Steigrohr Rohrwärme. Ich habe damit deutlich weniger Anteil daran, soll aber dennoch den gleichen Anteil Rohrwärme bezahlen wie alle anderen Wohnungsmieter. Ist das rechtens?

Franz P., Mühlhausen

Eine perfekte Lösung für die Erfassung der durch Rohleitungen in die Wohnungen abgegebenen Heizungswärme gibt es nicht, deshalb wird dieser Anteil der Wärmeabgabe so gerecht wie möglich den Heizkosten der Mieter zugerechnet. Dafür gibt es eine technische Vorschrift (VDI 2077), die verhindert, dass solche Heizkosten willkürlich verteilt werden. Vermieter sollen nach dieser Vorschrift abrechnen.

Man könnte eine präzise physikalische Messung verlangen, aber das verursacht erheblich höhere Abrechnungskosten (100 bis 200 Euro mehr) für den betreffenden Mieter als die jetzige Ungenauigkeit, die etwa 30 Euro ausmachen dürfte.

Für durchschnittliche Wohnungen in wärmegedämmten Häusern sollten die Jahresheizkosten unter 500 Euro liegen. Die Abrechnungskosten je Wohnung liegen etwa bei 30 bis 50 Euro. Es ist also kostengünstiger, die Ungenauigkeit in der Abrechnung der Heizkosten hinzunehmen, als hohe zusätzliche Rechnungen für präzise Messungen zu bezahlen

. HARTMUT HÖHNE

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