Netto ist maßgebend
Elterngeld
Die Höhe des Elterngeldes misst sich allein am zuletzt erhaltenen monatlichen Nettoeinkommen des jeweiligen Elternteils. Das bestätigte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 8. Dezember 2010 bekannt gewordenen Urteil (Az. L 5 EG 4/10) noch einmal nachdrücklich. Spätere Steuererstattungen, die nachträglich zu einem höheren Nettoeinkommen führten, spielten für die Berechnung keine Rolle.
Mit dem Elterngeld solle jungen Eltern die Möglichkeit gegeben werden, ihren bisherigen Lebensstandard beizubehalten. Dieser werde durch das monatliche Nettoeinkommen geprägt.
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