Vom Wutbürger zum Mutbürger

Umweltverband fordert stärkere Beteiligung der Öffentlichkeit bei Großprojekten

  • Jenny Becker
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) fordert mehr Mitbestimmung der Bevölkerung bei Infrastrukturvorhaben und Großprojekten. Darum hat er ein Fünf-Punkte-Programm zur Reform des Planungsrechts vorgelegt. Angestrebt sind eine bessere Transparenz der Verfahren und eine erleichterte Bürgerbeteiligung.

Ob Stuttgart 21 oder der Widerstand gegen die Castor-Transporte, die zahlreichen Proteste im vergangenen Jahr haben den Unmut der Bürger gegen intransparente Entscheidungen gezeigt. Und zugleich ihr Verlangen nach mehr Mitspracherecht. Eine stärkere Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großprojekten kann »zu besseren Ergebnissen führen als ein Regieren und Entscheiden über die Köpfe der Betroffenen hinweg«, meint Hubert Weiger, Verbandsvorsitzender des BUND. Der Umweltverband schlägt darum eine Reform der Planungsgesetzgebung vor, die er in einem Fünf-Punkte-Programm am Dienstag in Berlin vorstellte.

Weiger beklagte in diesem Zusammenhang den »Erosionsprozess der Bürgerbeteiligung«, der durch die Beschleunigungsgesetze bereits vor 20 Jahren in Gang gesetzt worden sei und zunehmend ausgeweitet werde. Erst im Dezember habe die Bundesregierung einen weiteren Gesetzentwurf vorgelegt, der unter anderem die Abschaffung des Erörterungstermins vorsieht, bei dem die Bürger ihren Widerspruch zu Bauvorhaben einlegen können. Für öffentliche Projekte sei dann kaum mehr eine Planungsrechtfertigung nötig, so Weiger. Aus dem Konflikt um Stuttgart 21 werde eine falsche Konsequenz gezogen, nämlich die fortschreitende Entmündigung des Bürgers.

In seinem Programm forderte der BUND eine frühzeitige Beteiligung der Bürger an verbindlichen Raumordnungsverfahren – einer Art Gutachten zur Beurteilung der Verträglichkeit von Bauvorhaben. Hier müssten ergebnisoffene Grundsatzanhörungen stattfinden. Mit einer rechtzeitigen Prüfung von Alternativen könnten Fehlplanungen und langjährige politische Streits ausgeräumt werden, meint der BUND. Zu den weiteren Forderungen gehören die völlige Transparenz bei Erörterungsterminen, die Ernennung eines Vermittlers zur Schlichtung, verbesserte Möglichkeiten zur gerichtlichen Überprüfung der Planungsvorhaben und schließlich die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene. Selbst die EU habe sich kürzlich auf eine Verordnung zur europäischen Bürgerinitiative geeinigt, Deutschland hänge also ohne eine Regelung auf nationaler Ebene hinterher.

Der BUND widersprach zudem der Annahme, Bürgerbeteiligung würde Bauprojekte verlangsamen oder unmöglich machen. Verschiedene Studien, unter anderem vom Umweltbundesamt, hätten das widerlegt. »Je besser die Planung am Anfang ist, desto rascher kann sie realisiert werden«, so Weiger. Wenn man den Bürgern mehr Mitspracherechte einräumte, nähme man auch den »Motzern« die Argumente. Denn niemand könne mehr behaupten, er hätte sich nicht beteiligen können. Aus dem »Wutbürger« könne der »Mutbürger« werden, der sich verantwortungsvoll für seine Interessen einsetzt.

Das derzeitige Manko sieht der BUND vor allem darin, dass die Bürger nicht fortlaufend an Planungsverfahren beteiligt werden. Ihren Einwänden seien Fristen gesetzt, während der Vorhabensträger seine Planung jederzeit ändern könne. Zudem sei es umständlich, an Informationen zu kommen.

Im Dezember hatte sich auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund für eine Modernisierung der Bürgerbeteiligung und für mehr Transparenz ausgesprochen. Die Informationsarbeit sollte den gesamten Prozess begleiten, hieß es. Auch hier lautete der Appell, die Bürgerbeteiligung nicht als Belästigung zu verstehen, sondern als Chance für weniger Politikverdrossenheit.

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