Bis zu 100 000 Euro abgesichert

Einlagensicherung

  • Lesedauer: 2 Min.
Ab 31. Dezember 2010 sind Einlagen nun bis zu einer Höhe von 100 000 Euro gesetzlich abgesichert. Der ND-Ratgeber wies am 29. Dezember 2010 kurz darauf hin.

Zu den Einlagen zählt das Geld auf dem Giro-, Tages- und Festgeldkonto, auf Kreditkarten, Guthabenkonten, Sparbüchern, Banksparplänen und Sparbriefen. Pro Sparer sind beim jeweiligen Kreditinstitut Gesamtforderungen bis zu 100 000 Euro abgesichert, unabhängig von der Anzahl der Konten und dem Ort, an dem das Einlagenkonto geführt wird. Bei Gemeinschaftskonten, beispielsweise von Ehepartnern, hat jeder Kontoinhaber einen separaten Anspruch bis zu 100 000 Euro.

Im Falle einer Insolvenz des Geldinstitutes erhalten die Kunden innerhalb von 30 Arbeitstagen ohne Zahlung einer Eigenbeteiligung eine Entschädigung, maximal bis zur neuen Höchstgrenze.

Wichtig zu wissen ist, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V., dass die Entschädigungspflicht nur für Einlagen in Euro und sonstige Währungen der EU-Mitgliedsstaaten besteht. Nicht geschützt sind somit z. B. US-Dollar-Konten oder Einlagen in Schweizer Franken.

Geschützt sind außerdem 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und einem Gegenwert von 20 000 Euro und zwar zusätzlich zur Absicherung der übrigen Einlagen. Das heißt: Wird ein Institut zahlungsunfähig, das Wertpapiere verkauft, aber noch nicht geliefert hat, erhält der Kunde 90 Prozent aus diesen Verbindlichkeiten und einem Gegenwert von 20 000 Euro ersetzt.

Für Banken mit Hauptsitz in Deutschland gilt die hiesige gesetzliche Einlagensicherung. Sollte eine Bank jedoch in Deutschland nur eine Niederlassung haben, ihr Hauptsitz aber im Ausland liegen, gilt die gesetzliche Einlagensicherung des anderen Landes. Sparkassen und Genossenschaftsbanken wie Volks- und Raiffeisenbanken sind von der Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Einlagensicherung befreit, da sie statt dessen einer Institutssicherung ihrer Spitzenverbände angehören.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. rät allen Verbrauchern, sich vor jeder Anlage bei ihrem Geldinstitut zu informieren, ob und welche Einlagensicherung im Insolvenzfall gilt.

Weitere Infos in den Verbraucher-Beratungsstellen oder unter (0900) 1775 770 (1 Euro/Min. aus deutschem Festnetz, Mobilfunk abweichend)

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