Von der Leyen gegen Hartz-IV-Neuberechnung
Bundesarbeitsministerin lehnt Forderungen nach einer Erhöhung des Regelsatzes ab
Berlin (dpa/ND). Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat Forderungen nach einer Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze um 35 statt um 5 Euro zurückgewiesen. »Die Wünsche der Opposition machen die Regelsätze nicht verfassungsfester, sondern nur um 2,3 Milliarden Euro teurer und belasten alleine die Kommunen um eine halbe Milliarde Euro zusätzlich«, sagte die Ministerin gestern in Berlin.
Sie reagierte damit auf Forderungen von SPD, Grünen, LINKE und Sozialverbänden die Rechenmethode bei der Ermittlung des Regelsatzes abzuändern. Dies führt nach einem Bericht der »Süddeutschen Zeitung« zu einem deutlich höheren Hartz-IV-Zuschlag als dem von der Regierung festgelegten. Statt 364 Euro müssten 394 Euro gezahlt werden, geht aus dem Bericht hervor, der sich auf neue Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands beruft.
Der höhere Satz kommt dadurch zustande, dass in diese Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes Einkommen und Verbrauchsgewohnheiten des untersten Einkommensfünftels – also von 20 Prozent – einfließen. Damit werden mehr höhere Einkommen erfasst als vom Arbeitsministerium, das sich aus Statistik-Gründen auf die untersten 15 Prozent beschränkt.
»Wir vermuten, dass bei der Neuberechnung sehr stark nach der Haushaltslage entschieden wurde«, sagte die SPD-Vizevorsitzende Manuela Schwesig. Dagmar Enkelmann, Parlamentarische Geschäftsführerin der LINKEN, forderte mit Blick auf die kommenden Verhandlungen im Vermittlungsausschuss: »SPD und Grüne müssen nun endlich mit der LINKEN einen verfassungskonformen Regelsatz ins Zentrum der Verhandlungen rücken.«
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