Aussage von Ex-RAF-Terrorist Boock wegen Erkrankung Beckers ausgefallen

Verfahren soll Mord an Generalbundesanwalt Buback 1977 aufklären

  • Lesedauer: 1 Min.
Stuttgart, 25. Januar (AFP) - Wegen einer Erkrankung der angeklagten Verena Becker ist die Zeugenaussage des ehemaligen RAF-Terroristen Peter-Jürgen Boock am Dienstag ausgefallen. Beckers Verteidiger informierte die Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart kurz vor der geplanten Fortsetzung des Prozesses um den Mord an dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback, dass seine Mandantin an einer fiebrigen Infektion erkrankt sei. Ob Boock seine mit Spannung erwartete Aussage nun am bislang vorgesehenen nächsten Verhandlungstag am Donnerstag machen kann, hängt von der Entwicklung des Gesundheitszustands Beckers ab.

Buback und zwei Begleiter waren im April 1977 von Terroristen der damaligen linksterroristischen Rote Armee Fraktion in Karlsruhe erschossen worden. Wer die tödlichen Schüsse abgab, ist bis heute unklar. Becker ist der Mittäterschaft bei dem Anschlag angeklagt. Sie soll maßgeblich an Planung und Vorbereitung beteiligt gewesen sein. Die Richter wollen Boock an insgesamt drei Verhandlungstagen zum Mord an Buback sowie zur Struktur der RAF befragen.
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