Umbuchungen bis Ende Februar kostenlos
Ägypten-Reisende sind auf Kulanz angewiesen
Wann habe ich das Recht, unter den eingangs genannten Umständen meinen Vertrag für eine Reise nach Ägypten zu kündigen?
Generell gilt: Kündigungen sind möglich, wenn in dem Reiseland »höhere Gewalt« vorliegt. Das können Bürgerkriege oder Naturkatastrophen sein, die mit unzumutbaren Sicherheitsrisiken einhergehen. In solchen Fällen spricht das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung aus. Die gibt es derzeit aber nur für fünf Länder, darunter sind die Krisengebiete wie Afghanistan oder Haiti.
Kann ich von meiner gebuchten Ägypten-Reise so ohne Weiteres zurücktreten?
Für Ägypten hat das Auswärtige Amt Anfang Februar seinen Reisehinweis verschärft. Das Ministerium rät darin von Reisen in das Land nun »dringend« ab. Wegen »der instabilen Lage« gilt dies nun nicht nur für Großstädte, sondern auch »ausdrücklich für die Touristengebiete am Roten Meer«. Die Reiseveranstalter haben darauf reagiert und bis zum 14. Februar alle Ägypten-Reisen abgesagt. Stornierungen von Seiten der Kunden für einen bis dahin geplanten Urlaub sind daher nicht mehr nötig. Für Ägypten-Reisen zu einem späteren Zeitpunkt sind derzeit jedoch keine kostenfreien Stornierungen möglich.
Wer trägt bei Vertragskündigung unter den geschilderten Umständen die Kosten?
Bei Vertragskündigungen wegen »höherer Gewalt« fallen für Kunden zwar keine Stornogebühren an, andere Kosten aber schon. Dem Karlsruher Reiserechtler Alwin Kunkel zufolge müssen Kunden alle verlorenen Auslagen des Veranstalters wie etwa für Hotelreservierungen zur Hälfte tragen, weil auch der Reiseanbieter Opfer der »höheren Gewalt« wurde.
Welche Pflichten haben die Reisenden?
Werden Urlauber aus Krisengebieten vor dem geplanten Ende der Reise zurückgeholt, müssen sie Leistungen innerhalb eines Monats beim Veranstalter geltend machen, wenn diese bezahlt, aber nicht erbracht wurden – sonst verfällt der Anspruch auf Rückzahlung. Dies gilt auch für die Kosten von Ausflügen oder für andere Programme, die am Urlaubsort gestrichen wurden.
Kann ich auf Kulanz hoffen?
Nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes zeigen sich viele Reiseveranstalter kulant. Sie ermöglichen für die Zeit vom 15. bis 28. Februar 2011 kostenlose Umbuchungen für ein anderes Ziel oder für einen anderen Zeitraum. In der Regel werden dann die Kosten für die ursprünglich geplante Reise ohne Abzug auf die neue Reisebuchung angerechnet.
Hilft im Falle der Ägypten-Reisen eine Reiserücktrittsversicherung?
Nein. Solch eine Versicherung deckt nur Risiken aus der Sphäre eines Reisenden ab. Dazu zählt etwa Krankheit, Tod eines Angehörigen oder der Verlust des Arbeitsplatzes. AFP/ND
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