Hells Angel muss neun Jahre ins Gefängnis
Rocker wegen Tötung eines Polizisten verurteilt
Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Schuss auf einen Polizisten ist ein Mitglied des Rockerklubs Hells Angels vom Landgericht Koblenz zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Der 44-Jährige hatte zugegeben, am 17. März vergangenen Jahres durch seine Haustür auf den 42-jährigen SEK-Beamten gefeuert zu haben. Er sei allerdings davon ausgegangen, dass ein verfeindeter Rockerklub ihn angreife. Das Argument der Notwehr ließ der Richter bei seinem Urteil am Montag nicht gelten. »Sie durften in dieser Situation nicht so handeln«, sagte er zu dem Täter, der die Strafe nach außen hin regungslos zur Kenntnis nahm.
Der Polizist war am frühen Morgen zusammen mit Kollegen wegen einer Hausdurchsuchung bei dem Rocker in Anhausen bei Koblenz angerückt und sollte die teilweise verglaste Haustür öffnen. Der Rocker feuerte aus rund 2,50 Meter Entfernung zweimal auf den Beamten, der letzte Schuss traf den 42-Jährigen trotz Schutzkleidung tödlich.
Gegen den Hells Angel war zunächst Mordanklage erhoben worden, der Staatsanwalt plädierte jedoch schließlich unter anderem wegen Totschlags auf zwölf Jahre Gefängnis. Einen niederen Beweggrund, also ein Mordmotiv, konnte die Staatsanwaltschaft im Lauf des Verfahrens nicht feststellen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, da der Mann meinte, in Notwehr zu handeln. Verurteilt wurde er letztlich wegen Totschlags und wegen Nötigung und versuchter räuberischer Erpressung. In diesen Anklagepunkten ging es unter anderem um Streitigkeiten im Rotlichtmilieu, die auch die Hausdurchsuchung bei dem Rocker ausgelöst hatten.
Der Richter hielt dem Verurteilten Rocker vor, er müsse auch in einer vermeintlichen Notwehrsituation angemessen handeln. Ein gezielter tödlicher Schuss zähle nicht dazu, vielmehr hätte er einen Warnschuss abgeben müssen. Nach den Worten des Verteidigers könne es jedoch nicht sein, dass ein möglicher Warnschuss den Angeklagten vom Freispruch trenne. Der Anwalt kündigte an, gegen das Gerichtsurteil Revision einzulegen. dpa
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