Während der Arbeitszeit erst ein Gang zur Bank, dann einer zur Toilette
Keine fristlose Kündigung
Der Rechtsstreit hat eine Vorgeschichte: Eine Gemeinde kündigte einem bei ihr seit über 20 Jahren angestellten Bauhofmitarbeiter. Sie begründete die Kündigung damit, dass der Mitarbeiter während der Arbeitszeit zur Bank gegangen sei und private Dinge erledigt habe.
Der Mann erhob Kündigungsschutzklage und hatte Erfolg. Die Richter waren der Ansicht, dass der zehnminütige Bankbesuch nicht derart schwerwiegend sei, dass es für den Arbeitgeber unzumutbar sei, das Arbeitsverhältnis fortzuführen. Insbesondere wiesen die Richter dabei auf die kurze Dauer des Gangs zur Bank hin.
Einige Wochen später erhielt der Mitarbeiter wiederum eine Kündigung. Er hatte während der Arbeitszeit etwa 10 bis 15 Minuten im Hause eines Freundes auf der Toilette verbracht.
Das Aufsuchen einer Toilette während der Arbeitszeit – auch für einen längeren Zeitraum – sei keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, so die Richter. Es rechtfertigte daher auch keine verhaltensbedingte Kündigung.
Private Erledigungen können Arbeitspflicht verletzen
Grundsätzlich wiesen die Richter aber darauf hin, dass die Erledigung privater Angelegenheiten während der Arbeitszeit durchaus eine Verletzung der Arbeitspflicht darstellen könne und darüber hinaus auch geeignet sei, das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und unter Umständen auch das Ansehen des Arbeitgebers zu beschädigen.
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.