S21: Klage auf Offenlegung der Verträge
Grüne: Karlsruhe soll über Informationsrechte des Bundestags entscheiden
Berlin (AFP/ND). Die Grünen-Bundestagsfraktion will vor dem Bundesverfassungsgericht die Offenlegung der Verträge zu dem umstrittenen Bahnprojekt Stuttgart 21 erzwingen. Eine Klage gegen die Informationspolitik der Bundesregierung, der die Bahn zu 100 Prozent gehört, sei auf den Weg nach Karlsruhe gebracht worden, teilte der Grünen-Verkehrsexperte Winfried Hermann am Dienstag in Berlin mit.
Hermann beruft sich auf das grundlegende Kontroll- und Haushaltsrecht des Parlaments, das auch für Auskünfte über die Geschäftspolitik der Bahn gelte. Die Bundesregierung würde dem Bundestag aber Nachweise über die Wirtschaftlichkeit des Projekts Stuttgart 21 vorenthalten, obwohl sich die Kostenplanungen der Bahn-Neubaustrecke Wendlingen-Ulm bereits verdoppelt hätten. Selbst die Kriterien einer vom Bund beauftragten Wirtschaftlichkeitsprüfung für Stuttgart 21 würden als Geschäftsgeheimnis der Deutschen Bahn behandelt.
Hermann zufolge ist das Verfahren »von allergrößter Bedeutung für die Frage- und Informationsrechte des Bundestages und der Abgeordneten«. Sollten die Grünen Recht bekommen, müssten die Zahlen und Verträge zu Stuttgart 21 offengelegt werden. »Diese Kostentransparenz wäre mit Sicherheit ein Beitrag zum Aus für das Projekt«, erklärte Hermann. Der umstrittene milliardenteure Bahnhofsumbau inklusive neuer Anbindungsstrecken gehört auch zu den zentralen Wahlkampfthemen vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg am kommenden Sonntag.
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