Beispiel NRW macht Schule

Opposition will auch in anderen Ländern gegen den Haushalt klagen

  • Marian Krüger
  • Lesedauer: 3 Min.
Nach der erfolgreichen Verfassungsklage von CDU und FDP gegen den rot-grünen Landesetat Nordrhein-Westfalens, zieht nun auch die schwarz-gelbe Opposition in Bremen vor Gericht. Auch in Rheinland-Pfalz könnte Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) mit einer Haushaltsklage konfrontiert sein.
Die Stadtmusikanten – das Wahrzeichen von Bremen. Die Hansestadt nimmt in diesem Jahr 1,2 Milliarden neue Schulden auf.
Die Stadtmusikanten – das Wahrzeichen von Bremen. Die Hansestadt nimmt in diesem Jahr 1,2 Milliarden neue Schulden auf.

In Bremen haben die Abgeordneten von CDU und FDP einstimmig beschlossen, den dortigen Staatsgerichtshof anzurufen. Sie monieren die hohe Neuverschuldung des Stadtstaats. Für 2011 liegt sie mit 1,2 Milliarden Euro mehr als doppelt über den Vorgaben der Landesverfassung, die neue Kredite in der Höhe der Investitionsausgaben erlaubt. CDU und FDP fordern nun, dass der Senat die Neuverschuldung um 700 Millionen Euro absenkt – bei einem Etatumfang von vier Milliarden. Und wie ihre Kollegen an Rhein und Ruhr haben auch die Bremischen Christdemokraten keinen Plan, wie ein derartiger Betrag hereinkommen soll.

In NRW fällt die Differenz ebenfalls krass aus: 2010 sind es etwa 4,5 Milliarden Euro, 2011 etwa 3,8 Milliarden. Für Karl-Josef Laumann, den Fraktionschef der Union in Düsseldorf, ist klar: Es wird wieder geklagt, sollte Rot-Grün die Neuverschuldung 2011 nicht entsprechend absenken.

Auch in Rheinland-Pfalz hatte der Chef der dortigen CDU-Fraktion Christian Baldauf mit einer Verfassungsklage gedroht. Aber offenbar versprach sich die CDU davon nicht allzu viel, den Wahlkampf ihrer Spitzenkandidatin Julia Klöckner mit unangenehmen finanziellen Fakten zu belasten. In Bremen dagegen rechnen CDU und FDP wohl nicht ernsthaft damit, nach den Wahlen im Mai am Senat beteiligt zu sein. Mit ihrer Klage wollen sie SPD und Grünen den Schwarzen Peter zusätzlicher Kürzungen zuschieben. In NRW will die Union das Problem benutzen, um einen Hebel für Neuwahlen in die Hand zu bekommen. Die Brechstange für die Sparmaßnahmen, die in der Logik der CDU aus dem Urteil folgen, will sie aber am liebsten der SPD in die Hand drücken.

Vor der tatsächlichen Dimension des Problems geht sie auf Tauchstation. Denn die Überschreitung der Kreditgrenze ist kein temporäres Phänomen. Im Finanzplanungszeitraum bis 2014 ist die Neuverschuldung von NRW durchgängig höher als die Investitionsausgaben. Ein Umstand übrigens, auf den die Richter des Landesverfassungsgerichtes einzugehen sich vorsorglich enthalten haben. Sie haben auch keineswegs die Vorgabe gemacht, die reguläre Kreditgrenze bereits 2011 zu erreichen. Die Landesregierung ist vielmehr dazu verurteilt worden, die in der Verfassung explizit vorgesehene Ausnahmeregelung, im Falle einer »Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes« mehr Schulden machen zu dürfen, völlig neu zu begründen. Aber das Urteil schließt keineswegs aus, dass die rot-grüne Minderheitsregierung die Ausnahmeklausel der Landesverfassung weiter nutzen kann.

Ebenso wenig handelt es sich hier um ein regionales Phänomen, das etwa nur SPD-Regierungen betrifft. So geht die CDU-Regierung Niedersachsens in ihrer Finanzplanung davon aus, ebenfalls durchgängig bis 2014 die reguläre Kreditgrenze zur Abwehr der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes zu überschreiten. In Hessen will die CDU diese Praxis bis 2013 fortsetzen. Gemäß der fachmännischen Meinung der Parteifreunde in Bremen und NRW ist das Verfassungsbruch. Um den Eindruck des geistig-politischen Chaos, das da in der Union um sich greift, noch etwas abzurunden: Bei der Überschreitung der Kreditgrenze berufen sich sowohl die CDU- als auch die SPD-Landesregierungen auf Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der im Finanzplan des Bundes feststellt, dass die »deutsche Wirtschaft erst bis 2014 insgesamt »wieder eine normale Auslastung ihrer Produktionskapazitäten« erreichen wird.

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