Berater und Schlichter in Streitfällen

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: 2 Min.

Mit der Sozialwahl, erklärt Christian Zahn, in Personalunion Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund und Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e.V., »nehmen Versicherte ihre Angelegenheiten selbst in die Hand. In der Selbstverwaltung geht es um handfeste Mitbestimmung, von der Beitragszahler und Leistungsempfänger bei Rente und Gesundheit konkret profitieren«.

Gerade anhand der Rentenversicherung wird deutlich, welchen Einfluss die »Sozialparlamente« tatsächlich haben. Schließlich entscheiden die Selbstverwaltungsvertreter hier über den nach dem Bundeshaushalt zweitgrößten Etat in der Republik. Die Selbstverwaltung hat die Personalhoheit in der Rentenversicherung – wo die Verwaltungskosten mit 1,5 Prozent der Gesamtausgaben recht niedrig sind. Die Selbstverwaltung in der Rentenversicherung soll zudem als »Stimme der Versicherten« in der Öffentlichkeit wirken. Besonderen Spielraum hat sie im Bereich der Rehabilitation, wo sie über Voraussetzungen und Umfang von Maßnahmen entscheidet, mit denen schwer erkrankte Versicherte wieder ins Arbeitsleben zurückgeführt werden können.

Darüber hinaus sorgt die DRV-Bund-Selbstverwaltung für ein Netz aus mehreren tausend ehrenamtlichen Beratern, an die sich Versicherte mit Fragen wenden können – die Versichertenberater bei der DRV Bund und die Versichertenältesten bei den Regionalträgern der DRV. Die Selbstverwaltung überprüft Streitfragen in Widerspruchsausschüssen und hilft so, Streitfälle außergerichtlich zu klären.

Daher, wirbt etwa die Gewerkschaft ver.di, sei es auch so wichtig, dass Selbstverwaltungsmitglieder einen »sozialen Kompass« hätten. Neben Gewerkschaften treten meist Berufsverbände und »unabhängige Listen« zu den Wahlen an. Bei der Techniker-Krankenkasse (TK) treten neben ver.di und der IG Metall auch der Verband Deutscher Techniker (VDT), die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) und eine unabhängige Versichertengemeinschaft der TK an.

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