Pharmabranche blickt nach Karlsruhe

Die Bestechlichkeit von Ärzten könnte bald juristisch belangt werden

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Bundesgerichtshof versucht derzeit die Frage zu klären, ob Ärzte wegen Bestechlichkeit belangt werden können. Dies könnte massive Folgen für die bisherige Marketing-Praxis der Pharmaindustrie haben.
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft.

Bisher gab es für niedergelassene Ärzte im Falle von Bestechlichkeit kaum etwas zu befürchten – zumindest nicht juristisch. Der Paragraph 299 Strafgesetzbuch könne nur auf »Angestellte oder Beauftragte eines geschäftlichen Betriebes« angewandt werden, meinte eine Mehrzahl der Juristen. Mediziner würden nicht in diese Kategorie fallen.

Einige Rechtsexperten sehen die Ärzte aber durchaus als »Beauftragte« – und zwar der Krankenkassen, die für die Rezepte bezahlen müssen. Mittlerweile ist eine ganze Reihe von Verfahren in Zusammenhang mit fragwürdigem Pharma-Marketing anhängig – mit ungewissem Ausgang. Vor dem Bundesgerichtshof stand am Donnerstag erstmals ein Fall letztinstanzlich auf der Tagesordnung. Eine Firma hatte Ärzten die Kosten für teure Reizstromgeräte in ihren Praxen ganz oder teilweise erlassen. Die Mediziner sollten dafür im Gegenzug ihren Patienten diese Geräte für die Anwendung zu Hause verschreiben. Dieses Geschäft funktionierte laut BGH so gut, dass Ärzte zwischen September 2004 und November 2008 mehr als 70 000 der Gräte verordneten, deren Kosten die Firma dann gegenüber der AOK abrechnete. Im Verfahren geht es um die Frage, ob das Unternehmen 350 000 Euro Wertersatz zahlen muss und ob Ärzte künftig wegen Bestechlichkeit verurteilt werden können. Über letzrere Frage muss nun zunächst der Große Senat des BGH im Grundsatz entscheiden, bevor das am Donnerstag unterbrochene eigentliche Verfahren fortgesetzt wird.

Sollte demnächst der Tatbestand der Bestechlichkeit auf die Ärzte anwendbar werden, stehen auch den Herstellern medizinischer Produkte Ermittlungsverfahren wegen ihrer Marketingpraxis ins Haus. Jeder Vorteil, von rabattierten oder kostenlosen Praxisausstattungen bis hin zur Kongresseinladung, könnte dann strafrechtlich relevant werden.

Einige große Pharma-Unternehmen zeigen bereits Flexibilität im eigenen Interesse. Astra Zeneca Deutschland will ab dem zweiten Halbjahr 2011 keine Kongresse mehr finanzieren. Konkurrent GlaxoSmithKline Deutschland gibt seit Jahresanfang keine Geschenke mehr an Ärzte ab. Die Zahlungen an Selbsthilfegruppen und Patientenorganisationen sollen offengelegt werden, ab Jahresende auch die an medizinische Fachkreise, weniger Musterpackungen an Ärzte gehen. Außerdem sollen Mediziner, die für das Unternehmen tätig sind, seit Januar der Veröffentlichung ihres Namens und des Honorars zustimmen. Beide Hersteller reagieren damit auch, quasi in vorauseilendem Gehorsam, auf ein in Aussicht stehendes Antikorruptionsgesetz in ihrem Heimatland Großbritannien. Firmen machen sich dort schon dann strafbar, wenn sie über keine eigenen, effizienten Anti-Korruptions-Mechanismen verfügen.

Bisher hatten führende Pharmafirmen bei Kritik immer auf den Verhaltenskodex der Branche verwiesen, den die Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) überwacht. Diese will die Geldstrafen bei entsprechenden Vergehen deutlich erhöhen und die Schuldigen öffentlich machen – wenn denn die Mitglieder dem zustimmen. Ein anderer, eher mittelständisch orientierter Verein gleicher Zielstellung namens Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen (AKG) wurde 2010 lediglich in einem Fall aktiv – dem ersten überhaupt. Ein Mittelständler hatte zu einer Veranstaltung samt Rahmenprogramm in einen teuren Wintersportort eingeladen. Nach einer Abmahnung wurde die Veranstaltung abgesagt, womit die Sache vom Tisch war.

Den Ärzten wiederum macht ihre Berufsordnung Vorgaben: So dürfen sie für jedwede Verordnung keine Geschenke oder andere Vorteile für sich oder Dritte fordern oder annehmen. Was die Praxis der »Give-Aways« vom Kugelschreiber bis zum kostenlosen Capuccino und Lunch in der Kongresspause bisher kaum behindert hat. Man achte nur auf die Massen von Konferenzteilnehmern, die regelmäßig neue Umhängetaschen mit Pharma-Aufdruck durch Berlin tragen.

Eine veränderte Rechtslage wäre nur ein erster Schritt aus der Industrie-Abhängigkeit heraus. Es braucht auch ein neues Selbstverständnis, nach dem auch die durchschnittlich gut verdienenden Mediziner wie Vertreter anderer Berufe ihre Weiterbildung selbst finanzieren. Ein Alternativvorschlag besagt: Die Pharmahersteller zahlen jährlich in einen unabhängigen, nationalen Weiterbildungsfonds für Ärzte und medizinisches Personal ein.

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